Der Medizinische Dienst prüft die Pflegebedürftigkeit von Versicherten und besucht sie dazu auch zu Hause. Aber nie ohne Vorankündigung! Betrüger sind mit einer neuen Masche unterwegs.
Der Medizinische Dienst warnt vor Trickdieben, die sich als Pflege-Gutachterinnen oder -Gutachter ausgeben und sich so Zutritt zu Wohnungen und Häusern verschaffen. Die Betrüger gäben dabei an der Haustür vor, den Pflegegrad überprüfen zu wollen. „Die Besuche sind spontan und unangemeldet“, sagte die Sprecherin des Medizinischen Dienstes Nordrhein, Barbara Marnach. Gehäuft hätten sich solche Fälle zuletzt im Großraum Aachen.
Der Medizinische Dienst führe jedoch keine unangemeldeten Hausbesuche oder Telefoninterviews durch, betonte sie. Termine würden im Vorfeld per Brief angekündigt. Dabei wird auch eine Auftragsnummer mitgeteilt, die von den Gutachtern angegeben werden kann.
Verdächtiger Besuch? Polizei informieren!
Erst vor wenigen Wochen hatte auch der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe vor der neuen Betrugsmasche gewarnt. In Westfalen-Lippe erhalten die Versicherten ebenfalls zuvor einen Brief, der eine „Servicecode“ genannte Nummer enthält. „Diesen Code können die echten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes bei Besuchen und bei Telefonaten angeben“, hieß es. Wer unsicher sei, solle den Gutachter nach diesem Code fragen. Sollte kein Auftrag für eine Begutachtung bestehen, bittet der Medizinische Dienst Westfalen-Lippe Betroffene, die Polizei zu informieren und gegebenenfalls Anzeige zu erstatten.
Dass Täter sich unter einer Legende Zutritt in die Wohnungen älterer Menschen verschaffen, ist nach Angaben der Polizei Aachen keine Seltenheit. „Die Bandbreite der genutzten Legenden reicht da vom vermeintlichen Pflegedienst über Vertreter der Wasserwerke bis hin zum Handwerker“, hieß es auf Anfrage.
Masche: Einer lenkt ab, der andere durchsucht die Wohnung
Häufig werde arbeitsteilig von einem Täter abgelenkt und von einem weiteren Täter die Wohnung oder das Haus nach Wertgegenständen durchsucht. Es sei dabei nicht immer ganz klar zu ermitteln, welche Geschichte genau vorgetragen wurde, um Zutritt zu erhalten. „So kommt es auch vor, dass seitens der Geschädigten die Begriffe „Pflegedienst“ oder „medizinischer Dienst“ verwechselt werden“, so die Polizei. Zuvor hatte die „Aachener Zeitung“ darüber berichtet.