Haftstrafen wegen Umsturzplänen und umfangreichem Waffenbesitz: Dieses Urteil des Frankfurter Landgerichts ist gültig. Eine Revision wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.
Das Urteil gegen zwei Brüder und einen Vater aus dem Taunus, die laut Gericht einen Umsturz geplant und dafür Waffenvorräte angelegt haben, ist rechtskräftig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine Revision der Angeklagten als unbegründet zurück.
Im September 2023 hatte das Landgericht hohe Haftstrafen gegen einen früheren Bundeswehrsoldaten verhängt. Der damals 23-Jährige erhielt sieben Jahre, sein damals 66 Jahre alter Vater fünfeinhalb Jahre Haft. Der damals 22 Jahre alte Bruder wurde zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt.
Die Staatsschutzkammer ging unter anderem von verschiedenen Waffenrechtsdelikten sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat aus. Vater und Bruder des Haupttäters waren lediglich wegen Beihilfe verurteilt worden.
Lager an Kriegswaffen und Munition ausgehoben
Die Polizei hatte bereits im Februar 2021 ein umfangreiches Lager an Kriegswaffen und Munition im Haus der Familie in Glashütten (Hochtaunus-Kreis) ausgehoben. Vor Gericht hatte der Vater die Waffen- und Munitionsvorräte – darunter auch Handgranaten und Sprengstoff – mit seiner „Sammelleidenschaft“ begründet. Der Bruder gab an, von den kriminellen Aktivitäten seiner Angehörigen nichts mitbekommen zu haben.
Nach Überzeugung des Gerichts unterhielten die Angeklagten allerdings schon seit 2016 Kontakte zu rechtsradikalen Kreisen und schmiedeten Pläne für einen bewaffneten Umsturz. Dabei seien feste Strukturen und rechte Netzwerke erkennbar gewesen, sagte damals der Vorsitzende Richter. Man habe paramilitärische Kampfgruppen zu je 100 Mann aufbauen wollen und diese bereits „Freikorps“ genannt.
Der Hauptangeklagte war seinerzeit aufgeflogen, nachdem er von einer früheren Freundin wegen Gewalttätigkeiten angezeigt worden war. Im Strafmaß überstieg die Strafkammer damals auch die Anträge der Staatsanwaltschaft.