Dublin-Zentren: Nur wenige Migranten in zuständige EU-Länder überstellt

Die Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg sollen Asylsuchende ohne Bleiberecht schneller in den EU-Staat bringen, der für sie zuständig ist. Die erste Bilanz ist eher mager.

Aus den beiden sogenannten Dublin-Zentren in Brandenburg und Hamburg sind einem Bericht zufolge bisher nur wenige Migranten an die für sie zuständigen EU-Länder zurück überstellt worden. Seit der Öffnung im März wurden aus dem Zentrum in Eisenhüttenstadt in Brandenburg bis Ende August nur 5 Migranten nach Polen überstellt, 72 seien dort untergebracht gewesen, teilte das Brandenburger Innenministerium mit. Zuvor hatte die „Welt“ darüber berichtet. 

Aus Hamburg würden dem Bericht zufolge im selben Zeitraum 38 Menschen in die zuständigen EU-Länder zurück überstellt, dort waren demnach 75 Menschen untergebracht. Das Ziel dieser Dublin-Zentren ist, die Rückkehr von Asylsuchenden ohne Bleiberecht in das EU-Land zu beschleunigen, das für die Prüfung des Asylantrags zuständig ist. Beide Einrichtungen nahmen im März dieses Jahres den Betrieb auf.

Asylbewerber sollen in ersten EU-Staat der Registrierung 

Die Bundespolizei darf nach der Dublin-Verordnung Asylbewerber nicht einfach an der Grenze zurückweisen. Die deutschen Behörden müssen einen komplizierten und oft schlecht funktionierenden Prozess in Gang setzen, um sie an den für ihr Asylverfahren zuständigen Staat zu überstellen. Das ist in der Regel der erste EU-Staat, in dem sie registriert wurden.

Mehrere Migranten tauchten unter oder sind in Kirchenasyl

Das Brandenburger Innenministerium verwies auf mehrere Gründe für die geringe Zahl. „Die verstärkten Grenzkontrollen und seit April auch die Zurückweisungen an der Grenze bewirken, dass kaum noch Personen mit einem Eurodac-Treffer aus Polen in das Dublin-Zentrum weitergeleitet werden“, teilte ein Sprecher der Zeitung mit. Mit dem europäischen System Eurodac werden Fingerabdrücke von Asylbewerbern und Geflüchteten europaweit erhoben, gespeichert und abgeglichen.

Von den 72 Migranten, die bisher im Dublin-Zentrum in Eisenhüttenstadt untergebracht waren, sind laut Brandenburger Innenministerium etwa 42 untergetaucht oder im Kirchenasyl. Dort wurden 150 Plätze geschaffen.

Bisher ist unklar, ob Zurückweisungen direkt an der Grenze rechtlich weiter möglich sind. Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) sagte im Juli, wenn diese Praxis Bestand habe, verliere das Dublin-Zentrum seinen Zweck.

Eilentscheidung zu Zurückweisungen

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte im Juni in einer Eilentscheidung festgestellt, dass die Zurückweisung von drei Somaliern bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) rechtswidrig war. Die Asylsuchenden dürften ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, nicht abgewiesen werden. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will dennoch an der Zurückweisung von Asylsuchenden festhalten.

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