Bestattungen: Bestattung im „Beutel“: Unternehmen verwundert über Kritik

Die Bestattung eingeäscherter Personen in abbaubaren Beuteln hat im Altenburger Land für Streit gesorgt. Das Innenministerium hält die Praxis für rechtswidrig. Der Bestatter ist verwundert.

Im Streit um die Bestattung eingeäscherter Personen in Aschebeuteln in Nobitz im Altenburger Land zeigt sich das betroffene Bestattungsunternehmen verwundert. „Wir sind noch nie in irgendeiner Art und Weise mit dem Gesetz in Konflikt gekommen. Wir halten uns streng an das Gesetz“, sagte Jörn Gerischer, Geschäftsführer des Nobitzer Online-Bestatters Segenius, der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. 

Das Unternehmen bestehe bereits seit 15 Jahren und führe mittlerweile deutschlandweit eine große Anzahl an Bestattungen durch, so Gerischer, „weil Menschen uns vertrauen und wir das auch zu einem günstigen Preis können“. Die Beisetzung in biologisch abbaubaren Aschebeuteln werde auch von zahlreichen anderen Bestattern angeboten.

Innenministerium: Ein Beutel ist keine Urne

Hintergrund sind Fälle von Bestattungen mit abbaubaren Beuteln auf einem Friedhof im Nobitzer Ortsteil Bornshain im Altenburger Land. Zuerst hatte die „Ostthüringer Zeitung“ berichtet. 

Nach Auffassung des Thüringer Innenministeriums verstößt die Praxis gegen das Bestattungsgesetz des Landes. Dieses schreibt bei einer Feuerbestattung die Beisetzung in einer Urne vor. „Aus hiesiger Sicht handelt es sich bei einem abbaubaren Beutel nicht um eine Urne“, sagte ein Sprecher der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt

Die Praxis sei im Rahmen einer fachaufsichtlichen Prüfung bekanntgeworden. Auf dem Friedhof sollen rund 1.100 anonyme Bestattungen stattgefunden haben. Wie viele Personen in abbaubaren Beuteln bestattet worden sind, sei nicht bekannt, so das Innenministerium.

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