Totschlagsurteil: 78-Jähriger wegen Totschlags zu langer Haft verurteilt

Schreckschussrevolver, Gummihammer und Bademantelgürtel: Für das Braunschweiger Gericht ist klar, dass der Angeklagte seine Partnerin tötete. Dafür muss der ältere Mann nun viele Jahre in Gefängnis.

Für die Tötung seiner langjährigen Partnerin im Kreis Peine muss ein 78 Jahre alter Mann für achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Angeklagten am Freitag wegen Totschlags. Nach Überzeugung der Strafkammer schoss der Mann in der Tatnacht im Januar mehrmals mit einer Schreckschusspistole auf die 62-jährige Frau, schlug dann mit einem Gummihammer auf sie ein und erdrosselte das Opfer schließlich mit einem Bademantelgürtel. 

Der im Rollstuhl sitzende Angeklagte hatte im Prozess über seinen Anwalt erklären lassen, dass er sich an die entscheidenden Tage nicht erinnern könne. Aufgrund einer Vielzahl von Indizien kam das Gericht aber dennoch zu der Überzeugung, dass der Mann der Täter ist und anschließend versuchte, sich mit einem Autounfall das Leben nehmen. Mehrere Notoperationen retteten ihn. 

Mit dem Strafmaß von achteinhalb Jahren Gefängnis folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Nebenklage für Angehörige des Opfers hatte zehn Jahre Haft gefordert. Die Verteidigung hatte für eine Strafe von nicht mehr als sieben Jahre plädiert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; eine Revision ist möglich.

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