Umstrittener Politiker: AfD-Abgeordneter Halemba muss wegen Volksverhetzung vor Gericht

Die Staatsanwaltschaft Würzburg wirft dem bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba auch Geldwäsche und Nötigung vor. Der Prozess soll im Januar starten.

Der umstrittene bayerische AfD-Politiker Daniel Halemba muss vor Gericht. Das Gericht eröffnete nach eigenen Angaben vom Donnerstag das Hauptverfahren und ließ die im Mai vergangenen Jahres von der Staatsanwaltschaft gegen den 24-jährigen Abgeordneten erhobene Anklage wegen Volksverhetzung, Geldwäsche, Sachbeschädigung, Nötigung und versuchter Nötigung weitgehend zu.

Ab dem 7. Januar 2026 wurden vom Jugendschöffengericht am Amtsgericht Würzburg acht Verhandlungstage terminiert, wie das Gericht mitteilte.

Umstrittene Musik auf Geburtstagsfeier

Der Verdacht der Volksverhetzung gegen den Landtagsabgeordneten begründe sich auf das Abspielen des Liedes „Wacht an der Spree“ der Musikband Landser, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Die Gruppe sei als kriminelle Vereinigung eingestuft. Das Lied sei auf Halembas Geburtstagsfeier im Juli 2022 gelaufen. In dem Text werde zum Hass gegen die in Deutschland lebende türkische Bevölkerung angestachelt. Halemba argumentiert, er sei zur fraglichen Zeit bei der Feier überhaupt nicht anwesend gewesen.

Keinen hinreichenden Tatverdacht sieht das Gericht dagegen hinsichtlich des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen – diesbezüglich wurde die Anklage der Staatsanwaltschaft Würzburg nicht zugelassen. Halemba soll in seinem Zimmer im Haus einer Würzburger Studentenverbindung einen von Heinrich Himmler aus dem Jahr 1939 stammenden SS-Befehl zur Schau gestellt haben. Weil er den SS-Befehl nicht öffentlich gezeigt habe, liege keine Strafbarkeit vor, so das Amtsgericht.

Daniel Halemba geht von Freispruch aus

Halemba wies alle Vorwürfe erneut zurück. Er gehe davon aus, dass es zu einem Freispruch komme. Er kritisierte die Terminierung im Januar, weil dann die Zeit des Kommunalwahlkampfs angebrochen sei und gleichzeitig Plenarsitzungen des Landtags stattfänden. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Zuständig für das Verfahren ist ein Jugendrichter, weil Halemba bei einem Teil der vorgeworfenen Handlungen aufgrund seines Alters noch unter Jugendstrafrecht fällt – er war teilweise erst 20 Jahre alt und damit Heranwachsender. Laut Gericht sind noch Befangenheitsanträge gegen den Vorsitzenden des zuständigen Jugendschöffengerichts anhängig, über die noch nicht entschieden wurde. Halemba selbst teilte mit, diesen sei stattgegeben worden. Das Gericht hingegen erklärte, darüber sei noch nicht entschieden. 

Nach Wahl vorübergehend festgenommen

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit längerem gegen Halemba. Bereits im September 2023 hatte es eine Durchsuchung im Haus der Burschenschaft Teutonia Prag zu Würzburg gegeben, der Halemba angehörte. Es kam der Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen auf. Im Oktober 2023 wurde Halemba auf der Grundlage eines Haftbefehls festgenommen, später wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Im April 2024 nahm die Staatsanwaltschaft auch Ermittlungen wegen des Verdachts der Geldwäsche, Sachbeschädigung und Nötigung auf. Unter anderem soll er einen Anwalt bedrängt und dabei dessen Kanzleitür beschädigt haben.

Halemba zog nach der Landtagswahl in Oktober 2023 in den bayerischen Landtag ein. Er ist Mitglied im Eingabenausschuss des Parlaments, nach Angaben der AfD-Fraktion ist er zudem deren Fachsprecher für Themen rund ums Ehrenamt. Für die staatsanwaltlichen Ermittlung hob der Landtag Halembas Immunität auf.

Zwischenzeitlich strebte die AfD einen Parteiausschluss des Abgeordneten an, gegen den es auch parteiinterne Vorwürfe um die nicht satzungskonforme Aufnahme von Neumitgliedern gab. Im September vergangenen Jahres endete das Verfahren mit einer Art Vergleich. Halemba durfte in der AfD bleiben, wurde aber mit einer eineinhalbjährigen Ämtersperre belegt und musste Parteiposten räumen.

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