Wer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig ist, soll keine Zulassung für den juristischen Vorbereitungsdienst erhalten. Die AfD-Fraktion hält diese Regelung für verfassungswidrig.
Der Thüringer Verfassungsgerichtshof überprüft eine Regelung, wonach Bewerber nicht für den juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung tätig sind. Die Verhandlung ist für den 10. September angesetzt, teilte der Verfassungsgerichtshof in Weimar mit.
Die Thüringer AfD-Fraktion sieht in der Regelung einen Verstoß gegen die Landesverfassung. Dem Verfassungsgericht zufolge handelt es sich um ein abstraktes Normenkontrollverfahren.