Prozess um verbrannte Leichen in Rheinland-Pfalz: Lebenslange Haft für 51-Jährige

Das Landgericht Koblenz hat im Fall zweier verbrannter Leichen nahe eines Sees in Rheinland-Pfalz eine Angeklagte zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nahezu ausgeschlossen. Die 51-jährige Angeklagte soll zudem Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen zahlen. 

Schuldig gesprochen wurde die Frau wegen zweifachen Mordes und Raubes mit Todesfolge. Das Verfahren gegen einen Mitangeklagten wurde am Donnerstag abgetrennt, gegen ihn wird kommende Woche weiterverhandelt.

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass die 51-jährige Angeklagte beide Opfer aus Habgier tötete und ihre Leichen anschließend zum Rodder Maar in der Eifel brachte, einer durch einen Vulkanausbruch entstandenen Mulde. Dort zündete sie die Leichen an, um die Taten zu verdecken. 

Dem Urteil zufolge kannte die Angeklagte beide Opfer, sie wurden aber unabhängig voneinander im Haus der 51-Jährigen ermordet. Das erste Opfer, ein 61-Jähriger, litt demnach wegen psychischer Erkrankungen unter Wahnvorstellungen. Die Angeklagte glaubte ihm, dass er adliger Abstammung und reich sei. Um an sein Vermögen zu kommen, lockte sie ihn Mitte Oktober unter einem Vorwand zu ihrem Haus in Bad Breisig. Dort griff sie ihn der Anklage zufolge unvermittelt mit einem Messer an und erschlug ihn mit einem Hammer.

Das zweite Opfer war ein 28-Jähriger, der für die Frau längere Zeit Sanierungsarbeiten im Haus erledigte. Als Gegenleistung wurde vereinbart, dass der 28-Jährige die Erdgeschosswohnung übertragen bekomme und dort einziehen könne. Um seinen Einzug zu verhindert und um an sein Auto zu kommen, lockte die 51-Jährige ihn laut Anklage drei Tage nach der ersten Tat ebenfalls zum Haus und erschlug ihn mit einem Hammer.

Noch am selben Abend fuhr die Angeklagte die beiden Leichen mit dem Auto des zweiten Opfers zum Rodder Maar und verbrannte sie dort. Die Leichen wurden am nächsten Tag gefunden. Etwa eine Woche später wurden die Frau und der mitangeklagte Mann festgenommen.

Mit dem Urteil entsprach die Kammer den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hingegen beantragte einen Freispruch vom Mordvorwurf. 

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