Mindestlohn: Keine Abstufung des Mindestlohns für Saisonkräfte

Wenn der Spargel sprießt und die Erdbeeren reifen, sind auch auf den Feldern in MV viele Erntehelfer im Einsatz. Doch steigender Mindestlohn macht die Produkte teuer. Ein Problem für die Branche.

Forderungen von Obst- und Gemüsebauern auch in Mecklenburg-Vorpommern nach geringeren Mindestlöhnen für Saisonkräfte bleiben unerfüllt. Ein Antrag der oppositionellen CDU, mit dem die rot-rote Landesregierung aufgefordert wurde, sich beim Bund für Ausnahmeregelungen einzusetzen, fand im Landtag in Schwerin keine Mehrheit. 

Innenminister Christian Pegel, der in Vertretung des erkrankten Agrarministers Till Backhaus (beide SPD) im Plenum sprach, verwies auf eine Mitteilung des Bundesagrarministeriums. Demnach hat eine rechtliche Prüfung ergeben, dass Abweichungen aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz im Grundgesetz nicht möglich sind. Der Mindestlohn sei als absolute Untergrenze gesetzlich verankert. Dies gelte für alle Jobverhältnisse, auch für kurzfristig Beschäftigte und Saisonkräfte.

Mindestlohn als Schritt zu sozialer Gerechtigkeit

Allerdings räumte Pegel ein, dass das im EU-Vergleich hohe Niveau des Mindestlohns von aktuell 12,82 Euro viele Obst- und Gemüsebauern im Land vor Probleme stelle. Insbesondere in der Spargel- und Erdbeerernte sind vorwiegend ausländische Saisonkräfte im Einsatz. Deutsche seien für solche Arbeiten immer weniger zu gewinnen. Zugleich machte Pegel deutlich, dass die Einführung des Mindestlohns in Deutschland und die regelmäßige Anpassung ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit sei. Dadurch seien weniger Menschen mit Jobs von staatlichen Zuwendungen abhängig.

Mindestlohngefälle als Gefahr für heimischen Obstanbau  

Nach Angaben von CDU-Fraktionschef Daniel Peters benachteiligt der hohe Mindestlohn deutsche Obstbauern gegenüber ihren süd- und osteuropäischen Konkurrenten, wo die Lohnvorgaben deutlich geringer seien. „Wir haben keinen europäischen Mindestlohn“, sagte Peters. Heimische Produkte seien so oft deutlich teurer. „Wir müssen uns der Frage stellen, ob wir auch künftig noch regionale Produkte in unseren Regalen haben wollen“, erklärte der CDU-Politiker. Ein starres Arbeitszeitgesetz erschwere es den Bauern in Deutschland zudem, die täglichen Erntezeiten an die Bedingungen der Kulturen anzupassen.

In ihrem Antrag verwies die Union darauf, dass die Produktion von Obst und Gemüse in MV seit einigen Jahren rückläufig sei. Aufgrund mangelnder Planungssicherheit und vor allem wegen der immer ungünstiger werdenden Rahmenbedingungen drohe der Bereich „für die heimische Ernährung zu verzwergen“.

Peters unterstützte den Vorschlag des Bauernverbandes, dass Saisonarbeitskräfte nur 80 Prozent des Mindestlohns erhalten sollten. Das Bundesarbeitsministerium wies bereits direkt darauf hin, dass dies unzulässig sei. Der gesetzliche Mindestlohn steigt bis 2027 in zwei Stufen auf 14,60 Euro pro Stunde.

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