Prävention: Springmesser-Amnestie in Hessen kaum genutzt

Für gefährliche Springmesser sind die gesetzlichen Regeln verschärft worden. Wer ein solches Messer hat, kann es noch bis Herbst straffrei abgeben. Macht das jemand?

Die Amnestie für illegale Springmesser trifft in Hessen auf wenig Resonanz. Das hat eine dpa-Umfrage unter kommunalen Waffenbehörden ergeben. Es seien noch keine Springmesser abgegeben worden, heißt es unisono etwa aus Offenbach, Frankfurt und Wiesbaden. Bei der Waffenbehörde des Landkreises Gießen landeten bislang zwei solcher Messer. Noch bis 1. Oktober dieses Jahres können illegale Springmesser straffrei und kostenlos bei den Waffenbehörden abgegeben werden. 

Mit der Änderung des Waffengesetzes im Herbst 2024 gelten für Springmesser mit seitlich heraus schnellender Klinge deutlich strengere Regeln. Der Besitz ist künftig nur noch unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, etwa für Rettungskräfte im Einsatz. Springmesser, deren Klinge einhändig per Knopfdruck oder Hebel frontal aus dem Griff nach vorn in eine feststellbare Position schnellen, waren schon nach alter Rechtslage generell verboten. 

Offenbach geht von geringer Wirkung der Gesetzesänderung aus

Gegebenenfalls würden die Bürgerinnen und Bürger erst kurz vor Fristende aktiv, erklärte ein Sprecher der Stadt Offenbach. „Zumindest ist dies in den letzten Amnestiefällen so gewesen.“ Grundsätzlich kann bei Einsätzen der Stadtpolizei oder in der Öffentlichkeit jedes Messer, welches mitgeführt wird, gefährlich werden, unabhängig der Messerart, gibt der Offenbacher Stadtsprecher zu Bedenken. 

Springmesser seien nicht so verbreitet wie Einhandmesser. Er gehe daher nur von einer geringen Wirkung der Gesetzesänderung auf den Dienst der Stadtpolizei oder die Öffentlichkeit aus, so der Sprecher. Zudem habe die Erfahrung gezeigt, dass Menschen, die Messer gegen andere einsetzen, sich in der Regel nicht von Umgangsverboten anhand waffenrechtlicher Bestimmungen abhalten lassen.

„Jedes Messer weniger in falscher Hand erhöht die Sicherheit.“

Insbesondere die schnelle Nutzbarkeit von Springmessern durch einhändige Bedienung werde als besonders gefährlich eingeschätzt, erklärte ein Sprecher der Stadt Wiesbaden. Die Hoffnung aller Sicherheitsbehörden im Sinne dieser waffenrechtlichen Änderung sei ein Rückgang der Anzahl derartiger Messer in der Gesellschaft und letztlich auch ein damit verbundener Rückgang von Straftaten mit Messern, hieß es aus Kassel. Ein Sprecher des Ordnungsamtes Frankfurt bringt es auf den Punkt: „Jedes Messer weniger in falscher Hand erhöht die Sicherheit.“

In Darmstadt wurde bislang ebenfalls kein Springmesser abgegeben – die Stadt rechnet nach den Worten eines Sprechers auch nicht mehr damit bis zum Fristende im Oktober. 

Minister: Messer haben in Innenstädten nichts verloren

„Messerangriffe machen zwar nur einen geringen Anteil des gesamten Straftatenaufkommens aus. Sie sind aber aufgrund der Verletzungsfolgen hochgefährlich“, erklärte Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU). Messer hätten in Innenstädten, Bussen und Bahnen nichts verloren. „Das gilt speziell für Springmesser, deren Klinge auf Knopfdruck hervorschnellt und die deshalb besonders gefährlich sind.“ 

Er sehe insbesondere bei dieser Art von Messer – abgesehen von wenigen Ausnahmen, wie zum Beispiel bei Rettungskräften – keinen Grund, dass Privatpersonen sie in der Öffentlichkeit mit sich führten, bekräftigte Poseck. Die Erweiterung des Verbots sei deshalb richtig.

Allein im vergangenen Jahr seien in den Waffenverbotszonen in Wiesbaden, im Frankfurter Bahnhofsviertel, in Limburg und in Kassel 155 Waffen und gefährliche Gegenstände sichergestellt worden, darunter 118 Messer, wie der Minister ergänzte. „Jede sichergestellte Waffe, jedes sichergestellte Messer ist ein Sicherheitsgewinn“, so der Minister.

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