Ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg und ein Helfer haben gegen Bargeld Aufenthaltstitel verkauft. Nun müssen sie jahrelang ins Gefängnis, urteilt das Gericht.
Das Lüneburger Landgericht hat einen Sachbearbeiter der Ausländerbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg wegen Handelns mit Aufenthaltstiteln zu einer sechseinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt. Der 31-Jährige wurde wegen Bestechlichkeit und Vorteilsnahme schuldig gesprochen. Er hat von Januar 2022 bis Juni 2023 Einbürgerungen und Visa in 16 Fällen gegen Bezahlung ausgestellt und dabei gefälschte Papiere ignoriert.
Die finanziell lukrative Methode funktionierte zusammen mit einem ein Jahr älteren Helfer – der ehemalige Barbetreiber vermittelte die Kontakte. Der 32-Jährige muss für insgesamt neun Jahre ins Gefängnis. Eine Strafe von siebeneinhalb Jahren wegen erpresserischen Menschenraubes aus dem Vorjahr wurde berücksichtigt. Gegen das Urteil, das der Forderung der Staatsanwaltschaft entsprach, kann innerhalb einer Woche Revision eingelegt werden.
Das gemeinsam erwirtschaftete Geld von 154.000 Euro muss zurückgezahlt werden. „Es ging ihnen nur ums Geld, die Erlöse wollten sie hälftig teilen“, sagte der Vorsitzende Richter, Christoph Paglotke.
Die Angeklagten hatten die Taten teilweise eingeräumt, ihre Verteidiger mildere Haftstrafen gefordert. Die Anwältin des Sachbearbeiters plädierte für eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren und führte an, dass sich ihr Mandant vom Komplizen unter Druck gesetzt gefühlt habe. Für den Gehilfen beantragte der Verteidiger unter Einbeziehung des vorangegangenen Urteils eine Gesamtfreiheitsstrafe von nicht mehr als achteinhalb Jahren.