Tötung von Ex-Freundin in Berlin: 46-Jähriger soll lebenslang in Haft

Ein knappes Jahr nach der Tötung seiner Ex-Freundin vor ihrem Wohnhaus in Berlin-Friedrichsfelde ist ein 46-Jähriger wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Angeklagte habe nicht akzeptiert, dass sich die Frau von ihm getrennt hatte, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Groß am Montag bei der Urteilsverkündung am Berliner Landgericht. 

Nach Auffassung des Gerichts handelte der Angeklagte aus übersteigertem Besitzdenken, daher sei das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt. Der Mann hatte seiner ehemaligen Lebensgefährtin im August 2024 vor ihrer Wohnung aufgelauert. Er stach mindestens 20 Mal mit einem Messer auf sie ein, so dass sie noch am Tatort verstarb.  

Die beiden lernten sich demnach spätestens Anfang 2020 kennen. Nach etwa vier Jahren sei die von gegenseitiger Eifersucht geprägte Beziehung in die Brüche gegangen und nach einer „On-Off-Phase“ im Frühjahr 2024 endgültig von der Frau beendet worden. Dies habe der Angeklagte wie schon bei vorangegangenen Trennungen nicht akzeptieren wollen und habe seiner Ex-Freundin mehrmals aufgelauert, sagte Groß in der Urteilsbegründung. 

Auch am Tattag sei es am Abend bereits zu einer Begegnung gekommen. Dabei sei das Opfer in Begleitung eines Mannes gewesen, dem der Angeklagte ungefragt ein Video zeigte. Auf diesem war Groß zufolge die Getötete beim Sex mit dem Angeklagten zu sehen. Dies sei die extremste Form der Demütigung für die Frau gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. 

Als sie eineinhalb Stunden nach dieser Begegnung ihr Haus verließ, kam es zur Tat. Dass der Angeklagte das Messer zufällig dabei hatte, weil er es für seine Arbeit in einem Dönerimbiss brauchte, hielt die Kammer für nicht glaubwürdig, ebenso wie seine Aussage, dass er zurückgekehrt sei, um sich zu versöhnen.  

Der Angeklagte, der kurz nach der Tat festgenommen wurde und seitdem in Untersuchungshaft saß, entschuldigte sich in seinem letzten Wort. „Ich bereute es zutiefst“, sagte er.  

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