Für die Erdgasförderung in der Nordsee vor Borkum fehlt ein Stromanschluss. Nun hat ein Verwaltungsgericht entschieden: Ein Stromkabel darf verlegt werden – der Streit geht aber wohl noch weiter.
Im Streit um ein Stromkabel für die Gasförderung in der Nordsee vor der ostfriesischen Insel Borkum hat der niederländische Energiekonzern One-Dyas vor Gericht einen weiteren Teilerfolg erzielt.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg erklärte in einer Entscheidung vom Donnerstag zwei naturschutzrechtliche Befreiungen, die etwa für Riffstrukturen am Meeresgrund gelten, für sofort vollziehbar. Damit dürfte das Seekabel nun gebaut werden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kündigte allerdings an, mit einem Eilantrag eine aufschiebende Wirkung ihrer Klage erreichen zu wollen.
Der Bundesgeschäftsführer der Umwelthilfe, Sascha Müller-Kraenner, kritisierte, dass das Gericht naturschutzfachliche Fragen bislang gar nicht geprüft habe. „Das gesamte Gasprojekt steht im diametralen Widerspruch zu Klimaschutz und Energiewende. Die geförderten Gasmengen werden nicht benötigt und werden die Klimakrise weiter anheizen. Wir werden unseren rechtlichen Widerstand mit aller Kraft fortsetzen“, sagte er.
Über das Seekabel will One-Dyas seine Förderplattform mit Windstrom vom benachbarten Offshore-Windpark Riffgat versorgen. Die Umwelthilfe geht mit anderen Verbänden gerichtlich gegen dieses acht Kilometer lange Kabel vor. Sie befürchtet, dass das Kabel schützenswerte Unterwasserbiotope und Riffstrukturen unwiederbringlich zerstören wird.
Mehrere Gerichtsverfahren
Mitte Mai hatte das Gericht bereits die wasserrechtliche Genehmigung für das Seekabel für sofort vollziehbar erklärt. Das war jedoch nur ein Teil der notwendigen Genehmigungen für den Bau der Kabeltrasse.
Der Bau konnte danach noch nicht beginnen, weil nach Einschätzungen der klagenden Umweltverbände und auch der Genehmigungsbehörde, dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) offen blieb, wie rechtlich mit den naturschutzrechtlichen Befreiungen umgegangen wird.
One-Dyas stellte dann dafür einen Antrag auf Sofortvollzug – dem gab die Kammer des Verwaltungsgerichts nun statt. Allerdings teilte das Gericht nach der Entscheidung mit: „Eine inhaltliche Prüfung der naturschutzrechtlichen Befreiungen erfolgte in dem Verfahren nicht.“
Es sei allein um die Verfahrensfrage des Sofortvollzugs gegangen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Gegen ihn kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg eingelegt werden.
Erst am Mittwoch hatte das Bundeskabinett einem völkerrechtlichen Abkommen mit den Niederlanden zugestimmt, das es ermöglicht, die grenzüberschreitende Gasfelder in der Nordsee vor Borkum zu erschließen. Umweltverbände und Teile der niedersächsischen Landesregierung sind gegen die neue Gasförderung. Beschlossen ist die Förderung noch nicht. Neben dem Kabel-Streit stehen noch weitere Gerichtsentscheidungen aus.