Koalition: Trotz „Pflaster“ – Bayern klagt weiter gegen Finanzausgleich

Jahr für Jahr zahlt Bayern das meiste Geld in den Länderfinanzausgleich ein. Der Bund will die Lasten der Geberländer abfedern. Das ändert aber nichts an der grundlegenden Strategie im Süden.

Trotz einer finanziellen Entlastung des Bundes für die Einzahler des Länderfinanzausgleichs hält Bayern an seiner Klage gegen die geltende Regelung fest. Die im Koalitionsausschuss von Union und SPD erneut untermauerte Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag „ist zwar nicht die Lösung, aber es ist ein gutes Pflaster“, betonte der bayerische Ministerpräsident in München. Auf Nachfrage bestätigte er der Deutschen Presse-Agentur, dass Bayern an der Klage festhalte. 

„Ab nächstes Jahr kommt auch eine Linderung beim Finanzausgleich. Der Bund zahlt zu, damit die Geberländer insbesondere entlastet werden“, betonte Söder. Die aktuelle Regelung des Länderfinanzausgleichs sei für Bayern weiterhin ein „großes Ärgernis“, dass dies vom Bund nun im Falle des Freistaates „mit circa 200 Millionen Euro gelindert wird, ist zumindest ein kleiner Ansatz“. 

Insgesamt zahlt der Bund jährlich 400 Millionen Euro an Geberländer

Insgesamt sieht die Vereinbarung von Union und SPD jährliche Zahlungen des Bundes von 400 Millionen Euro an die Geberländer vor. Da Bayern aber mehr als die Hälfte des Finanzausgleichs einzahlt, erhält das Land von der Gesamtsumme auch den mit Abstand größten Anteil.

Mit dem Länderfinanzausgleich sollen annähernd gleiche Lebensverhältnisse gesichert werden. Finanzstarke Bundesländer zahlen ein, finanzschwache Länder profitieren. 2024 wurden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums so rund 18,65 Milliarden Euro in Deutschland umverteilt. Größter Einzahler war erneut Bayern. Der Freistaat stemmt mit rund 9,77 Milliarden Euro 52 Prozent des Gesamtvolumens und kämpft schon lange um eine Reform des Ausgleichs.

2023 klagte Bayern Karlsruhe gegen Finanzausgleich 

Im Juli 2023 hatte Bayern seine Klage gegen den Finanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Wann das Gericht eine Entscheidung fällt, ist offen. In dem Verfahren haben sich die zwölf Bundesländer Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen zu einer Prozessgemeinschaft zusammengefunden.

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