Ende der 90er stirbt ein Mann in Würzburg im Kugelhagel. Mehr als 26 Jahre später glaubt die Anklage, die Täter überführt zu haben. So viele Jahre nach der Tat ist nur ein Delikt noch nicht verjährt.
Für den gewaltsamen Tod eines türkischen Gastwirts in Würzburg vor mehr als 26 Jahren sollten die Angeklagten nach dem Willen der Staatsanwaltschaft lebenslang büßen. „Und ich beantrage die Schwere der Schuld festzustellen“, sagte Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach vor dem Landgericht Würzburg. Damit wäre eine Entlassung der Angeklagten nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.
Der Ankläger sprach von Mord – durchgeführt durch den 50 Jahre alten Angeklagten im Auftrag seines heute 67 Jahre alten Vaters. Die Tat sei heimtückisch erfolgt auf ein arg- und wehrloses Opfer. Zudem lägen niedrige Beweggründe vor. „Es geht um Geld. Es geht um Wucherzinsen. Es geht darum, ein Exempel zu statuieren“, sagte Seebach.
Opfer starb im Kugelhagel
Laut Anklage soll der 50-Jährige am 5. Januar 1999 als damals 23-Jähriger den Gastwirt erschossen haben, um einer Geldforderung Nachdruck zu verleihen. Der 55 Jahre alte Türke wurde durch mehrere Schüsse in seiner Gaststätte in Würzburg getötet – laut Anklage wurde die gesamte Trommel des Revolvers leer geschossen. Die Tatwaffe ist bislang nicht gefunden. Im Frühjahr 2024 gingen nach Justizangaben Hinweise zu dem Fall ein, die den Anstoß zu dem Verfahren so lange nach der Tat gaben.
Kreditgeber lebte von Sozialhilfe
Das Opfer hatte vor der Gewalttat den Ermittlungen zufolge einen finanziell klammen Freund an einen Landsmann vermittelt – den heute 67 Jahre alten Angeklagten. Dieser Türke war damals als Darlehensgeber bekannt, obwohl er selbst Sozialhilfe bezog. Es kam zu einem Geschäft – mehrere 10.000 D-Mark wurden zu zehn Prozent Zinsen je Monat verliehen. „Das ist schon sportlich“, kommentierte Seebach. Der Gastwirt habe damals als Bürge agiert.
Als der Schuldner das Geld nicht zurückzahlte, schmiedete der Kreditgeber laut Anklage den Plan, den Bürgen zu töten. Dies sollte abschreckend auf den Schuldner wirken – und der zahlte nach dem Tod des bürgenden Gastwirts auch seine Schulden zurück.
Plädoyers auf zwei Tage angesetzt
Die Angeklagten haben die Tat nicht gestanden und es gibt aus Sicht der Verteidiger auch keine unmittelbaren Zeugen, die die Täterschaft der beiden belegt.
Nach dem Schlusswort der Staatsanwaltschaft sollten zunächst die Nebenklagevertreter plädieren, später oder an diesem Freitag folgen die vier Verteidiger der zwei Angeklagten. Das Urteil könnte am 10. Juli gesprochen werden. Alle Delikte außer Mord sind bereits verjährt.