Arbeitsmarkt für Flüchtlinge: Immer mehr Flüchtlinge in Sachsen finden einen Job

Der Anteil von Migranten auf dem sächsischen Arbeitsmarkt wächst. Das gilt auch für jene, die vor Krieg, Terror oder Hunger aus ihrer Heimat flüchteten.

In Sachsen finden immer mehr geflüchtete Menschen einen Job. Inzwischen gehen mehr als 26.000 von ihnen einer Arbeit nach – der Großteil in Voll- und Teilzeit. Im November 2024 waren in Sachsen 22.364 Flüchtlinge sozialversicherungspflichtig beschäftigt, gab die Bundesagentur für Arbeit in Sachsen bekannt. Das sind gut 30 Prozent mehr als 2023 und 126 Prozent mehr als 2020 zu Beginn der Erfassung. 

Steigende Tendenz auch bei Minijobbern 

Darüber hinaus habe es im November 2024 insgesamt 4.048 Flüchtlinge gegeben, die als geringfügig Beschäftigte (Minijobber) arbeiteten. Auch hier sei die Tendenz steigend. Geflüchtete Menschen kämen in erster Line nach Deutschland, um Schutz zu finden. Doch mit zunehmender Aufenthaltsdauer wachse bei vielen der Wunsch nach gesellschaftlicher Teilhabe, die meist über Arbeit funktioniere. 

„Die Entwicklung zeigt: Der Weg in Beschäftigung ist möglich – er erfordert jedoch Zeit, Sprachkompetenz, Qualifikationen und passende Rahmenbedingungen. Eine Vielzahl Geflüchteter hat sich durch Integrationskurse, Anerkennung von Abschlüssen oder eine Ausbildung aktiv auf diesen Weg gemacht“, teilte die Arbeitsagentur weiter mit. 

Laut Statistik liegt die Beschäftigungsquote von Geflüchteten aus der Ukraine bei 27,5 Prozent und damit etwa 10 Prozentpunkte über dem Wert von 2023. „Hier zeigt sich, dass innerhalb weniger Jahre einiges passiert ist und der Trend positiv bleibt“, sagte Frank Vollgold, Sprecher der Arbeitsagentur in Sachsen, der Deutschen Presse-Agentur. Bei Menschen aus den acht hauptsächlichen Herkunftsländern liege die Quote bei 42,8 Prozent. 

Beschäftigungsquote bei Flüchtlingen steigt 

„Fazit: Die Beschäftigungsquote der Flüchtlinge steigt, auch wenn die Integration im Vergleich zu Menschen aus dem Inland länger dauert – wegen Spracherwerbs, Qualifikation, der Ankommensprozesse und möglicher Anerkennungsverfahren“, so Vollgold. Dennoch sei wegen der wirtschaftlichen Unsicherheiten und globalen Risiken die Einstellungsbereitschaft der Betriebe verhaltener, was auch für Geflüchtete die Jobchancen reduziere. 

Mehr als 20.000 Geflüchtete als arbeitslos gemeldet 

Den Angaben zufolge waren im Mai dieses Jahres 21.796 Flüchtlinge als arbeitslos gemeldet. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 5,5 Prozent. Etwa die Hälfte der arbeitslosen Flüchtlinge (49 Prozent) stammt aus der Ukraine, knapp 40 Prozent aus den acht Herkunftsländern, aus denen die meisten Geflüchteten kommen, etwa aus Syrien. 11.345 Betroffene waren im Februar dieses Jahres in einem Integrationskurs angemeldet, 1.103 hatten sich bis Mai für eine Berufsausbildung beworben, 6,9 Prozent mehr als im Vorjahr. 

„Integration kein Sprint, sondern Marathon“

„Die Integration geflüchteter Menschen ist kein Sprint, sondern ein Marathon. Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung belegen, dass rund die Hälfte der Geflüchteten nach fünf Jahren in Arbeit ist – nach zehn Jahren können es bis zu 70 Prozent sein“, betonte Vollgold. Diese Perspektive zeige, dass sich Geduld, gezielte Förderung und eine offene Gesellschaft lohnen. 

„Fest steht, viele der geflüchteten Menschen wollen vorübergehend oder auf Dauer bei uns arbeiten. Sie sind meist gut qualifiziert, manchmal nur weniger spezialisiert. Damit finden die Betriebe in diesen Frauen und Männern auf jeden Fall talentierte, motivierte und fähige Mitarbeiter/innen – Potenzial, das wir künftig brauchen“, hob Vollgold hervor. 

Grundsätzlich können Asylbewerber nach drei Monaten rechtmäßigen Aufenthalts einer Beschäftigung nachgehen oder eine Ausbildung beginnen. Für bestimmte Arbeitsmöglichkeiten müsse eine Genehmigung bei der zuständigen Ausländerbehörde eingeholt werden, teilte der Sächsische Ausländerbeauftragte mit. Dabei liege die Erteilung der Genehmigung immer im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde. Zudem sei auch die Zustimmung der örtlichen Arbeitsagentur erforderlich.

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