Eine 51-Jährige aus dem Raum Nürnberg soll zusammen mit ihrem Sohn geplant haben, die neue Partnerin ihres Mannes zu ermorden. Der Prozess endet anders, als von der Anklage erhofft.
Eine 51-Jährige aus dem Nürnberger Land soll einen Mord an der neuen Partnerin ihres Mannes geplant haben. Die Staatsanwaltschaft wollte die Frau und ihren Sohn wegen versuchter Anstiftung und Verabredung zum Mord hinter Gittern sehen. Eine Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth kam nun zu einem anderen Urteil und sprach die beiden von diesen Vorwürfen frei, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Beweisaufnahme habe keine ernsthaften Pläne für die Tötung der Frau erbracht, hieß es. Die Angeklagte soll die Trennung der Frau von ihrem Mann angestrebt haben. Die 51-Jährige wurde stattdessen wegen versuchter Anstiftung zur Freiheitsberaubung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der 29 Jahre alte Sohn erhielt eine Geldstrafe von 2.800 Euro wegen des unerlaubten Führens einer Schreckschusswaffe.
Staatsanwaltschaft sah Mordpläne aus Eifersucht an neuer Partnerin
In ihrer Anklage hatte die Staatsanwaltschaft der Frau vorgeworfen, im Januar 2023 zusammen mit ihrem Sohn 1.500 Euro beschafft zu haben, um damit jemanden zum Mord an der neuen Lebensgefährtin ihres Mannes zu beauftragen. Der Sohn soll das Geld laut Anklage an einen bislang nicht identifizierten Täter übergeben haben. Zu einer Ausführung der Tat kam es aber nicht.
Grund für den Mordplan soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Eifersucht auf die neue Partnerin gewesen sein. Nur wenige Monate nach der Trennung der Angeklagten von ihrem Mann soll die Frau im Jahr 2022 in dessen Wohnung in Engelthal (Landkreis Nürnberger Land) eingezogen sein.
Tod durch Gift oder eine Schusswaffe
Im März 2023 sollen die beiden deutschen Angeklagten dann beschlossen haben, die neue Partnerin selbst zu töten. Dazu sollen sie geplant haben, die Frau an ihrer Arbeitsstelle im mittelfränkischen Rückersdorf unter einem Vorwand in ein Auto zu locken und ihr eine tödliche Drogenmischung per Spritze zu verabreichen. Für den Fall, dass dies nicht gelingt, sollen sie geplant haben, die Frau zu erschießen.
Töchter der Angeklagten informierten die Polizei
Zwei Töchter der Angeklagten informierten zuvor die Polizei. Beamte durchsuchten daraufhin die Wohnung der 51-Jährigen und führten eine sogenannte Gefährderansprache durch.
Über ihren Verteidiger hatte die Angeklagte erklärt, sie habe nach der Trennung von ihrem Mann und aufgrund dessen neuer Beziehung psychische Probleme bekommen. Sie habe die beiden zur Trennung bringen wollen, aber keine echte Tat gewollt. Das Gericht ging bei seinem Urteil auf Basis eines Gutachtens davon an, dass die Frau unter einer Anpassungsstörung litt und deshalb nur vermindert schuldfähig war.
Sohn will Pläne nicht ernst genommen haben
Der Sohn hatte vor Gericht angegeben, er habe seiner Mutter helfen wollen, weil sie damals infolge der neuen Beziehung des Vaters in eine schwere Depression gefallen sei. Ihre Pläne habe er aber nicht ernst genommen und das Geld auch nie an jemanden übergeben, sondern für sich selbst genutzt.