Kriegsverbrechen: Nach Folterprozess: Syrischer Arzt legt Revision ein

Der Mann hat in seiner Heimat mehrere Menschen gequält und getötet. Das Urteil des Oberlandesgerichts will er nicht annehmen.

Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte Arzt Alaa M. hat gegen das Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichts (OLG) Revision eingelegt. Bis sich der Bundesgerichtshof mit der Revision beschäftigen kann, wird es laut Auskunft einer OLG-Sprecherin länger dauern. Zunächst habe der zuständige Strafsenat im OLG bis April 2026 Zeit, das Urteil zu schreiben. Erst dann müssten die Rechtsanwälte von Alaa M. ihre Revision begründen.

Der 40-jährige Mediziner war in der vergangenen Woche verurteilt worden, weil er in seiner syrischen Heimat gefoltert und getötet hatte. Gegen ihn wurde das höchste Strafmaß verhängt: lebenslange Haft mit der Feststellung der besonderen Schuld sowie anschließende Sicherungsverwahrung. 

Der Prozess im OLG hatte fast dreieinhalb Jahre gedauert, der Arzt bestritt jegliche Schuld. Er lebt seit zehn Jahren in Deutschland und hatte zuletzt im nordhessischen Bad Wildungen als Orthopäde gearbeitet.

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