Hatten Äußerungen der einstigen Ministerpräsidentin das Ziel, die Demokratie zu schützen oder die AfD zu bekämpfen? Das muss der Verfassungsgerichtshof beantworten. Es geht um ein wichtiges Gebot.
Sollte die Demokratie geschützt oder die AfD bekämpft werden? Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz beschäftigt sich zurzeit mit mehreren Äußerungen der ehemaligen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) im Zusammenhang mit einer Demonstration gegen rechts Anfang 2024. Am 2. April soll die Entscheidung zur Klage der AfD gegen die Landesregierung und die Ex-Ministerpräsidentin verkündet werden. Das sagte der zuständige Richter nach dem ersten Verhandlungstermin.
Worum geht es rechtlich?
Die Landes- und Bundespartei der AfD werfen Dreyer und der Landesregierung eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. Dieses Gebot meint, dass Staatsorgane nicht zugunsten oder zulasten einer politischen Partei – sofern sie nicht verboten wurde – auf den Parteienwettbewerb einwirken.
Konkret geht es in dem Verfahren um mehrere Äußerungen im Januar, etwa:
Ein Instagram-Beitrag auf dem offiziellen Account der damaligen Ministerpräsidentin. Dort hieß es unter anderem: „Der Begriff „Remigration“ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben.“Eine Pressemitteilung zur Carl-Zuckmayer-Medaille mit einem Zitat des Preisträgers zur AfDEin Aufruf zu einer Demonstration unter dem Titel Zeichen gegen rechts, bei der auch die AfD genannt wurde. Hier steht etwa: „Die Politik der AfD und ihrer rechtsextremen Netzwerke macht ganz vielen Menschen in Deutschland Angst.“
Was sagt die AfD?
„Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass eine Neutralitätspflichtverletzung gegeben ist. Wir diskutieren jetzt darüber, ob es eine Rechtfertigung dafür gibt und ob das unter bestimmten Umständen vorstellbar ist“, sagte der AfD-Landesvorsitzende Jan Bollinger nach der Verhandlung.
„Wir sind der Auffassung, dass das hier nicht verhältnismäßig war“, sagte er. Es liege eine Selbstermächtigung der Regierung vor, die AfD auf diese Art und Weise bekämpfe. Die Äußerungen seien jenseits jeglicher Sachlichkeit und einer Regierung nicht angemessen. „Wir sehen deshalb der Urteilsverkündung zuversichtlich entgegen.“
Was sagt die Landesregierung?
„Ich glaube, wir konnten heute unsere Argumentation noch mal deutlich machen, dass wir entsprechend als Regierung auch Instrumente unterhalb von Verbotsverfahren nutzen müssen, um die Demokratie zu verteidigen“, sagte Fedor Ruhose, Chef der Staatskanzlei. „Da gehört natürlich auch eine Verfassung-schützende Kommunikationsarbeit dazu.“
Es gehe jetzt um die Frage, welcher Maßstab angesetzt werde. „Wie kann man innerhalb des Regierungsamtes auch genau diese Verfassung-schützende Kommunikationsarbeit auch ausdefinieren und auch praktizieren?“, sagte er.