Gerichtsverhandlung: Messerattacke: Urteile gegen Brüder aus Großfamilie erwartet

Allein 11 der 13 Kinder aus der syrischen Familie sollen polizeibekannt sein, viele angezeigt, angeklagt oder verurteilt. Nun endet der Prozess gegen drei Brüder. Auch politisch ist das wichtig.

Nach einem Handgemenge und mehreren Messerstichen in der Stuttgarter Fußgängerzone will das Stuttgarter Landgericht seine Urteile gegen drei Brüder aus einer syrischen Großfamilie verkünden. Die jungen Männer – zum Prozessauftakt noch 17, 23 und 27 Jahre alt – sollen im vergangenen Juni bei einem Streit mehrere Touristen – ebenfalls Syrer – angegriffen und zum Teil schwer verletzt haben. 

Der Ankläger wertet das als versuchten Totschlag in Tateinheit mit drei Fällen gefährlicher Körperverletzung und plädiert für Haftstrafen in Höhe von 7,5 Jahren für den ältesten Bruder und jeweils fünf Jahren für die beiden anderen. Die Verteidiger fordern dagegen Freispruch für die geständigen Brüder, einer von ihnen sprach in seinem Plädoyer von einem Gerangel und Notwehr.

Angeklagter: Panik unter Drogeneinfluss 

Die jungen Männer hatten im Laufe des Prozesses von einer Schlägerei berichtet, bei der unter anderem eine Schwester der Angeklagten verletzt worden sei. Daraufhin habe einer der Angeklagten ein Messer aus seinem Rucksack geholt, um zu drohen, ließen sie über die Verteidigung mitteilen. Unter Drogeneinfluss habe er Panik bekommen und auf einen der Gegner eingestochen.

Der Prozess hatte auch eine politische Diskussion um gewalttätige Flüchtlinge und die Migrationspolitik angefacht. Die Familie der Brüder ist durch deutlich mehr als 150 Anzeigen, Anklagen und auch durch Verurteilungen bei Polizei und Justiz aktenkundig. Ihr werden gefährliche Körperverletzungen, Raub und Schleuserdelikte vorgeworfen, sie soll sich Leistungen erschlichen, gegen das Waffengesetz verstoßen und Polizisten widersetzt haben. Drei weitere Brüder der nun angeklagten sitzen derzeit bereits wegen anderer Taten in Haft. 

Familienmitglieder konnten nicht abgeschoben werden

Der Umgang mit der Familie hat aus Sicht der Kommunalpolitik das Sicherheitsgefühl in Stuttgart erschüttert. Alle Mitglieder der Familie sind laut Innenministerium syrische Staatsbürger, sie kamen zwischen 2015 und 2020 nach Deutschland und genießen Flüchtlings- oder subsidiären Schutz. Dieser setzt voraus, dass Menschen nicht in Ihr Herkunftsland zurückkehren können, obwohl sie weder als Flüchtlinge anerkannt noch asylberechtigt sind.

„Eine Abschiebung der kriminellen Familienmitglieder scheiterte bislang an bestehenden Aufenthaltsrechten und Abschiebungsverboten“, sagte ein Sprecher des Landesjustizministeriums anlässlich des Prozesses. Außerdem seien Abschiebungen nach Syrien in den vergangenen Jahren faktisch nicht möglich gewesen.

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