Amtsgericht Stralsund: Unfall auf Ribnitzer See – Bewährungsstrafe für Bootsführer

Bei einem Unfall kommt 2022 auf dem Ribnitzer See eine Frau ums Leben, als zwei Boote kollidieren. Der Fall beschäftigte das Amtsgericht Stralsund seit März. Nun fiel ein Urteil.

Das Amtsgericht Stralsund hat einen Sportbootführer rund drei Jahre nach einem tödlichen Unfall auf dem Ribnitzer See wegen fahrlässiger Tötung zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der 38-jährige Angeklagte habe bei dem Zusammenstoß mit einem anderen Boot objektiv und subjektiv gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen, begründete die Vorsitzende Richterin das Urteil, das auch wegen fahrlässiger Körperverletzung erging, aber noch nicht rechtskräftig ist. 

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, im Falle eines Schuldspruchs aber höchstens auf eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Der 38-Jährige war am 16. August 2022 gegen 21.30 Uhr mit einem mit drei Menschen besetzten Motorboot auf ein anderes Motorboot mit sechs Menschen an Bord aufgefahren, von denen eine 66-jährige Frau starb. 

Der Unfall hatte sich etwa 500 Meter vor dem Hafen Ribnitz ereignet. Gegen den Bootsführer hatte das Gericht bereits im Mai 2024 einen Strafbefehl mit einer neunmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung erlassen und eine Zahlung von 2.000 Euro zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung angeordnet. Dagegen erhob der Mann Einspruch, weshalb es zur Hauptverhandlung kam.

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