Urteil: Tod von kleinem Mädchen – Hohe Haftstrafen verhängt

Das Leben eines kleinen Mädchens in Bad Blankenburg war kurz und qualvoll. Wegen des Todes des Kindes sind jetzt die Mutter und ihr früherer Lebenspartner verurteilt worden.

Im Prozess um den Tod eines dreijährigen Mädchens in Bad Blankenburg sind die Mutter und ihr damaliger Lebensgefährte zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Gera verhängte gegen den 30-Jährigen unter anderem wegen Mordes durch Unterlassen eine lebenslange Haftstrafe und gegen die 23-Jährige eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren. Außerdem stellte das Gericht bei dem Mann die besondere Schwere der Schuld fest. Damit kann der Mann nicht nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden.

Das kleine Mädchen war Ende 2020 nach Misshandlungen und Krankheit gestorben. Trotz des lebensbedrohlichen Zustandes des Kindes hatten die beiden Angeklagten keine ärztliche Hilfe geholt. Der Mann hatte die Leiche des Kindes dann unter der Terrasse einer Gartenlaube in Bad Blankenburg vergraben. 

Richter: Katastrophe hat sich lange angedeutet

Beide Angeklagten haben den Tod des Mädchens gemeinsam zu verantworten, wie der Vorsitzende Richter Sascha Schrauber in der Urteilsbegründung sagte. Die Katastrophe, die zu dem Tod des Kindes führte, habe sich lange angedeutet. Die Eltern seien überfordert gewesen. Der Vorsitzende Richter sprach von psychischen Problemen, Drogenkonsum und Persönlichkeitsdefiziten.

Mit dem Urteil folgten die Richter im Wesentlichen dem von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafmaß. Die Verteidigung hatte Freispruch verlangt.

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