Verbrechen in Syrien: Weitere Plädoyers in Prozess um Folter und Kriegsverbrechen

Nach drei Jahren Dauer geht ein Prozess um schwere Verbrechen in Syrien dem Ende entgegen. Doch erst einmal hat die Verteidigung des Arztes das Wort.

Der Frankfurter Prozess gegen einen Arzt um Foltervorwürfe und Kriegsverbrechen in einem Militärkrankenhaus in Syrien wird am Donnerstag (10.00 Uhr) mit den Plädoyers von Verteidigung und Nebenklage fortgesetzt. Die Anklage hatte bereits in der vergangenen Woche vor dem Oberlandesgericht Frankfurt lebenslange Haft, anschließende Sicherungsverwahrung und Berufsverbot für den heute 40 Jahre alten Mann gefordert. Der Angeklagte soll für das Assad-Regime getötet und gefoltert haben. Ein Urteil könnte dann am 16. Juni verkündet werden.

Gegen Alaa M. wird seit mehr als drei Jahren vor dem Frankfurter Oberlandesgericht verhandelt. Dass sich der Arzt wegen Verbrechen in seiner syrischen Heimat vor einem deutschen Gericht verantworten muss, liegt am sogenannten Weltrechtsprinzip im Völkerstrafrecht. Es erlaubt, auch hierzulande mögliche Kriegsverbrechen von Ausländern in anderen Staaten zu verfolgen.

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