Arbeitnehmervertreter: Bundesarbeitsgericht verhandelt über Betriebsratsvergütung

Im VW-Konzern gibt es seit Jahren Kontroversen darüber, welche Vergütungen für Betriebsräte angemessen sind. Der erste Fall landet jetzt bei den höchsten deutschen Arbeitsrichtern in Erfurt.

Mit der Höhe der Vergütungen für freigestellte Betriebsräte beschäftigt sich am Donnerstag (9.00 Uhr) das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Verhandelt wird die Klage eines Arbeitnehmervertreters des Volkswagen-Konzerns, der gegen eine Senkung seiner Bezüge vorgeht. Die Höhe der VW-Zahlungen an Betriebsräte hatte in der Vergangenheit bundesweit für Diskussionen gesorgt – nun landet der erste Fall vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht. 

Vorausgegangen war 2023 eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach sich Vorstände oder Personalleiter von Unternehmen des Untreueverdachts aussetzen, wenn sie Betriebsräten überhöhte Vergütungen gewähren. Auch in anderen Unternehmen werde auf den Ausgang des VW-Falls geschaut, der als Präzedenzfall gelten könne, heißt es bei Arbeitsrechtlern. 

Nach der BGH-Entscheidung hatte VW die Vergütungen freigestellter Betriebsräte überprüft und die des Klägers gekürzt sowie eine Rückzahlung von knapp 2.600 Euro verlangt, die nach Ansicht des Unternehmens zu viel gezahlt worden waren. Laut Betriebsverfassungsgesetz sollen Betriebsräte so vergütet werden wie vergleichbare Arbeitnehmer, die in ihrem Beruf tätig sind. Diese allgemeine Regelung sorgt häufig für Konfliktstoff und Auslegungsprobleme. Allein etwa 20 Klagen lägen von VW-Betriebsräten vor, so eine Sprecherin des Bundesarbeitsgerichts.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert