Mehrfach hat Netflix die Preise erhöht – auch für Bestandskunden. Ein Gericht entschied nun: Das Vorgehen war nicht rechtens. Zu früh sollten sich Streamingfans aber nicht freuen.
Die Meldung erreichte viele Kunden: „Wenn Sie akzeptieren, erhöht sich Ihr Premium-Abo auf 19,99 Euro“, hieß es in einer Mail, die Netflix vergangenen Sommer an seine Premium-Abonnenten schickte. Auch die anderen Abopreise wurden mehrfach angehoben, wenn die Kunden auf den Bestätigen-Button drückten. Nun entschied das Landesgericht Köln: Dieses Vorgehen war nicht zulässig.
Ein Netflix-Kunde hatte vor dem Landesgericht Köln gegen die mehrfachen einseitigen Preiserhöhungen geklagt. Der Richter folgte der Argumentation seiner Anwälte. Netflix muss dem Kläger alle zu viel gezahlten Beiträge seit 2019 zurückzahlen.
Was Netflix falsch gemacht hat
Grund ist das Vorgehen des Streaming-Anbieters. Die Kunden wurden von Netflix per Mail oder durch ein Pop-up auf die Preisänderung hingewiesen. Ihnen wurde dabei nur die Wahl gelassen, den neuen Preis zu akzeptieren, auf ein günstigeres Abo zu wechseln oder zu kündigen. Entschied man sich nicht, konnte man den Dienst nicht mehr nutzen.
Nach Ansicht des Gerichts war das unzulässig, weil Netflix den Preis nicht einseitig erhöhen dürfe, sondern eine klare und freiwillige Zustimmung der Nutzer brauche, um den Vertrag beidseitig zu ändern. Das Vorgehen erwecke dagegen den Eindruck, dass den Nutzern gar keine Wahl bleibe, so das Gericht. Der bloße Klick dürfe von Netflix deshalb nicht als wirksame Zustimmung interpretiert werden. Die Erhöhung sei ungültig.
Was bedeutet das Urteil für die Kunden?
„Das ist kein Urteil, das automatisch für alle gilt“, dämpft Burak Tergek, Referent für Telekommunikationsrecht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, die Erwartungen. „Das Urteil hat zunächst nur eine unmittelbare Wirkung für den Kläger: Er bekommt sein Geld zurück.“
Dennoch sieht er auch für andere Betroffene Ansprüche: „Wenn man als Verbraucher oder Verbraucherin von einer solchen Preiserhöhung betroffen ist, muss man diese von Netflix selbst zurückfordern“, erklärt Tergek. Dazu müsste man allerdings selbst ausrechnen, um wie viel Geld es sich handelt. Ob der Streamingdienst der Forderung nachkommt, ist noch mal eine andere Frage. „Falls Netflix sich weigert, muss man eventuell auch klagen“, erläutert der Jurist. „Dabei stehen die Chancen durch das gut begründete Urteil aber gut, wenn man tatsächlich betroffen ist.“
Letzteres ist dabei sehr wichtig: Eine rechtliche Chance gibt es nur, wenn man den Vertrag zu einem niedrigeren Preis abgeschlossen hat, der dann erhöht wurde, sagt Tergek. „Sonst hat man keinen Anspruch.“
Auf niedrigere Preise sollte man auch nicht setzen, so der Verbraucherschützer. Für Neukunden gelten ja die Bedingungen beim Abschluss – also auch die aktuellen Preise. „Davon, dass Netflix die Preise nun senkt, würde ich nicht ausgehen.“
Wirkung über Netflix hinaus
Auf längere Sicht könnte das Urteil dagegen einen deutlich größeren Effekt haben. Neben Netflix erhöhen auch andere Anbieter von Streamingdiensten oder anderen Online-Angeboten regelmäßig die Preise und setzen dabei auf eine einfache Zustimmung. Das Urteil könnte daher weitere Klagen nach sich ziehen. Auf eine Revision hoffen darf Netflix übrigens nicht: Das Landgericht Köln hat diese bereits ausgeschlossen.
Quelle: WBS Legal