Parteien kommen nur in den Landtag, wenn sie mindestens fünf Prozent der Stimmen erhalten. Dagegen hat eine kleine Partei geklagt. Thüringer Verfassungsrichter wollen nun entscheiden.
Thüringens Verfassungsrichter entscheiden heute (9.00 Uhr) über eine Klage gegen die Fünf-Prozent-Sperrklausel, die bei Landtagswahlen gilt. Danach müssen Parteien mindestens fünf Prozent der Wählerstimmen erhalten, um in das Landesparlament einzuziehen.
Eine Überprüfung der Klausel hat die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) verlangt. Sie steht für eine Reihe kleiner Parteien, die in der Regel weniger als fünf Prozent der Stimmen erhalten.
Über die Klage der ÖDP war im März mündlich verhandelt worden. Nun wollen die Thüringer Verfassungsrichter ihre Entscheidung verkünden. Die ÖDP war im vergangenen Jahr mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie die vorläufige Außerkraftsetzung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Landtagswahl im September erreichen wollte.