In Museum eingebrochen: Ringen um Geständnisse in Prozess um gestohlenen Goldschatz

Im Prozess um den Diebstahl eines mehr als 2.000 Jahre alten Goldschatzes reden die Beteiligten weiter über Geständnisse der vier Angeklagten. Werden die beschuldigten Männer ihr Schweigen brechen?

Im Prozess wegen des Golddiebstahls aus dem archäologischen Museum in Manching haben die vier Angeklagten heute (9.30 Uhr) noch einmal Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äußern. Die Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt hatte nach rund dreimonatiger Verhandlungsdauer den vier beschuldigten Männern nahegelegt, ein Geständnis zu prüfen. Die Richter stellten den Beschuldigten in diesem Fall differenzierte, mehrjährige Gefängnisstrafen in Aussicht.

Die Angeklagten, drei Männer aus dem Raum Schwerin und ein Verdächtiger aus Berlin, sollen im November 2022 den 2.100 Jahre alten Goldschatz aus dem Kelten Römer Museum in Manching gestohlen haben. Archäologen hatten die kostbare Sammlung 1999 in der kleinen Gemeinde nahe Ingolstadt entdeckt. Es war der größte keltische Goldfund des 20. Jahrhunderts, der später zum Hauptexponat des Museums wurde. Der überwiegende Teil der fast 500 Münzen umfassenden Sammlung ist bis heute verschwunden.

Angeklagte schweigen bislang

Die in Untersuchungshaft sitzenden vier Angeklagten haben sich bislang nicht zu den Vorwürfen sowie dem Verbleib des Goldschatzes geäußert. Nach dem Vorstoß der Kammer hatten die Richter, die Verteidiger und die Staatsanwälte hinter verschlossenen Türen über die Möglichkeiten von Geständnissen gesprochen. Das Gericht will demnach bei einer eventuellen Haftstrafe berücksichtigen, ob bei einem Geständnis Hinweise auf Mittäter gegeben werden. Auch Aussagen zum Versteck des Goldes könnten die einzelnen Haftstrafen reduzieren.

Die Staatsanwaltschaft will sich grundsätzlich nicht einer Verfahrensabsprache verschließen. Die Anwälte eines 47-Jährigen betonten, dass ihr Mandant keinesfalls die Vorwürfe zugeben werde. Bei den drei anderen Angeklagten ist weiter offen, ob sie gestehen. Der Verteidiger eines Beschuldigten hat zumindest die Möglichkeit einer solchen Erklärung angedeutet. Für das Verfahren sind noch weitere Verhandlungstage bis Oktober geplant.

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