Das Land MV setzt sich im Streit mit dem Betreiber um den idyllischen Dünencampingplatz in Prerow Stück für Stück vor Gericht durch. Die Kündigung ist rechtens, der Campingplatz muss geräumt werden.
Der langjährige Betreiber des Dünencampingplatzes in Prerow, die Regenbogen AG, muss auch eine im Wald gelegene Teilfläche räumen und an das Land Mecklenburg-Vorpommern als Eigentümerin übergeben. Das Landgericht Stralsund wies eine Klage des Unternehmens zurück und bestätigte die Rechtmäßigkeit der bereits zum 31. Dezember 2023 erfolgten Kündigung des Pachtvertrags durch das Land. Das Urteil sei vorläufig vollstreckbar. In diesem Falle müsse das Land aber eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500.000 Euro hinterlegen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.
Eine von der Regenbogen AG geforderte Ablösesumme in Höhe von rund 19,2 Millionen Euro sei zumindest derzeit nicht begründet, so die Richterin. Es sei aber nicht so, dass die Regenbogen AG gar keine Ansprüche hätte. Nur um diese zu klären, sei ein Gutachten der Industrie- und Handelskammer notwendig. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt werden. Die Dünenfläche des Platzes musste die Regenbogen AG, die ihren Sitz in Schleswig-Holstein hat, nach einem Urteil des Landgerichtes Rostock bereits räumen.