Medienbericht: Christina Block verliert endgültig das Sorgerecht für zwei ihrer Kinder

Unternehmerin Christina Block und ihr Ex-Mann streiten sich vor Gericht um das Sorgerecht für zwei ihrer Kinder. Nun hat sie wohl eine schwere juristische Niederlage erlitten.

Das zuständige Familiengericht in Dänemark hat dem Ex-Mann von Christina Block das alleinige Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder Theodor und Klara zugesprochen. Das berichtet das „Hamburger Abendblatt“. Bisher hatte ihr Ex-Mann Stephan Hensel nur das vorläufige alleinige Sorgerecht, nun ist die Gerichtsentscheidung endgültig, berichtet die Zeitung. Auch das Umgangsrecht sei Block endgültig entzogen worden. Damit bestätige das Gericht Entscheidungen, die bereits nach der mutmaßlichen Entführung am Jahreswechsel 2023/24 gefällt worden waren.

Das Gericht stellte laut „Abendblatt“ in seinem Urteil auch fest, dass es keine „Entfremdung“ der Kinder gab, sondern es der Wunsch von Klara und Theodor war, bei ihrem Vater zu leben, was auf die Umstände im Haushalt der Mutter zurückzuführen sei.

Blocks Familienrechtsanwältin sagte der Zeitung: „Meine Mandantin, Frau Block, ist zutiefst erschüttert. Die Entscheidung des dänischen Gerichts ist blanker Hohn und sendet auch im Übrigen ein falsches Signal an die Menschen, Beschlüsse der Gerichte nicht Folge leisten zu müssen.“

Anwältin von Christina Block widerspricht

Auch der Einschätzung des Gerichts, es habe keine Entfremdung zwischen den Kindern und der Mutter stattgefunden, widerspricht die Anwältin: „Anfang Januar 2024 wollte der Sohn nicht weg von seiner Mutter, klammerte sich an sie – was mehrere Personen, unter anderem Anwälte beobachteten – Monate später, während der Sohn in Obhut des Vaters war, behauptet der Sohn das komplette Gegenteil. Das ist Entfremdung par excellence! Das haben mehrere Personen und Institutionen in Deutschland zuvor bereits festgestellt.“

Ob und wie Block juristisch gegen das Urteil in Dänemark vorgehen werde, ließ die Anwältin der Zeitung gegenüber offen.

Sorgerechtsstreit vor Gerichten in Dänemark

Die mutmaßliche Entführung der Kinder aus Dänemark in der Nacht zum 1. Januar 2024 hatte bundesweit Schlagzeilen gemacht. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte am 19. Februar 2024 entschieden, dass deutsche Gerichte nicht mehr zuständig seien. Die Kinder hätten inzwischen ihren verfestigten Lebensmittelpunkt in Dänemark. Daraufhin musste die Mutter ihre Kinder wieder nach Dänemark gehen lassen.

Quelle:„Hamburger Abendblatt“ (Bezahlinhalt).

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