Cannabis-Teillegalisierung: CDU fordert Rücknahme der Cannabis-Teillegalisierung

Seit gut einem Jahr sind Besitz, Konsum und Anbau von Cannabis in Deutschland teilweise legal. Schon bei seinem Beschluss war das Gesetz umstritten. Die CDU will für Rückabwicklung sorgen.

Die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft fordert die Rücknahme der seit gut einem Jahr geltenden Cannabis-Teillegalisierung. Dazu solle der Senat „im Bundesrat unverzüglich eine entsprechende Initiative“ anstoßen, heißt es in einem Antrag für die nächste Bürgerschaftssitzung, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. 

Seit dem 1. April vergangenen Jahres dürfen über 18-Jährige in Deutschland 25 Gramm Haschisch oder Marihuana bei sich haben. Zu Hause ist der Besitz von 50 Gramm erlaubt. Außerdem dürfen drei Pflanzen pro Erwachsenem angebaut werden. Seit dem 1. Juli sind auch nicht kommerzielle Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern erlaubt. Für den Konsum gelten strenge Auflagen.

CDU-Gesundheitsexperten nennt Teillegalisierung kapitalen Fehler

Die Gesundheitsexpertin der CDU-Fraktion, Christin Christ, nannte die Teillegalisierung eine „kapitale Fehlentscheidung“ der gescheiterten Ampel-Regierung. „Neben erheblichen gesundheitlichen Risiken sind auch die vom scheidenden SPD-Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in Aussicht gestellten Einsparungen bei der Strafverfolgung völlig unrealistisch.“

Lauterbach war im Gesetzgebungsverfahren von einer Kosteneinsparung von bundesweit mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr durch die Entkriminalisierung ausgegangen – davon 800 Millionen bei den Strafverfolgungsbehörden, 220 Millionen bei Gerichten und 35 Millionen bei den Justizvollzugseinrichtungen.

Einsparungen durch Teillegalisierung nicht ab absehbar

Laut Hamburger Senat lässt sich derzeit auch im Wege der Schätzung nicht belastbar sagen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang durch das neue Gesetz bei den Strafverfolgungsbehörden und der Justiz auch Einsparungen entstehen. „Stattdessen müssen die Hamburgerinnen und Hamburger jährlich Steuergelder in Millionenhöhe für die Kontrolle dieses unsinnigen Konsumcannabisgesetzes aufbringen“, sagte Christ.

Zum Jahrestag der Teillegalisierung hatte auch der Senat hinsichtlich des Gesundheitsschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung eine ernüchternde Bilanz gezogen. Die Ziele seien nicht erreicht worden. „Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Teillegalisierung den illegalen Markt in irgendeiner Weise eingedämmt oder die Nachfrage reduziert hat“, hieß es aus der Innenbehörde.

„Heißt im Klartext: Hamburg wird nun noch verstärkt und sogar teillegalisiert durch Drogen überschwemmt“, sagte Christ. „Das ist das Gegenteil von verantwortungsvoller Gesundheitspolitik und bedroht Jugendliche und junge Erwachsene besonders.“

Schwarz-rot will Evaluierung im Herbst

Bürgermeister Peter Tschentscher und Innensenator Andy Grote (beide SPD) hatten sich von vornherein gegen eine die Teillegalisierung ausgesprochen. Bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf im Bundesrat hatte sich Hamburg dann aber enthalten, was mit Absprachen im rot-grünen Koalitionsvertrag begründet wurde. 

Die künftige schwarz-rote Bundesregierung habe in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, im Herbst eine ergebnisoffene Evaluierung durchführen zu wollen, sagte Christ. Dies reiche aber nicht aus. „Ich erwarte vom Senat, dass er sich auf Bundesebene entschieden für eine schnelle Zurücknahme der Teillegalisierung von Cannabis einsetzt und dazu eine entsprechende Initiative in den Bundesrat einbringt.“

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