Englischer Garten: Surferin stirbt nach Unfall in Münchner Eisbachwelle

In der vergangenen Woche verunglückte eine Surferin bei einem Sturz im Münchner Eisbach. Erst die Feuerwehr konnte sie retten. Nun ist sie gestorben.

Eine Woche nach ihrem schweren Unfall an der bekannten Eisbachwelle in München ist eine Surferin gestorben. Das bestätigte eine Sprecherin der Polizei. Die 33-Jährige war in der vergangenen Woche in dem reißenden Bach im Englischen Garten verunglückt. Die „Süddeutsche Zeitung“ hatte zuerst über den Tod berichtet. Die Frau starb laut Polizei am Mittwochabend.

Unfall im Eisbach: Sicherheitsleine verhakte sich am Grund

Beim Sturz vom Board am späten Mittwochabend vergangener Woche hatte sich die am Knöchel der Surferin befestigte Sicherheitsleine am Grund des Eisbachs verhakt. 

Die Frau konnte sich nicht selbst befreien. Andere Surfer versuchten, sie von dem Surfboard zu trennen, scheiterten aber wegen der starken Strömung. Erst der Feuerwehr gelang es, die Frau zunächst aus den eisigen Fluten zu retten. Sie kam in kritischem Zustand in eine Klinik, zwischenzeitlich schien sich ihr Zustand zu verbessern. 

Eisbachwelle seither gesperrt

Die Eisbachwelle ist seither gesperrt. Wie lange, war zunächst unklar. Unter anderem soll die Ursache des Unfalls untersucht werden. Offen ist, ob und wann dazu das Wasser des Eisbachs abgesenkt wird, um den Grund auf Hindernisse zu prüfen, an denen sich die Leine verfangen haben könnte. 

Für die wasserrechtliche Erlaubnis der Absenkung ist das Referat für Klima- und Umweltschutz der Landeshauptstadt zuständig. Allerdings liege bisher kein entsprechender Antrag der ermittelnden Behörden vor, sagte eine Sprecherin der Referentin.

Die Eisbachwelle wird von Surfern zu allen Jahreszeiten genutzt. Das Surfen auf eigene Gefahr war seit 2010 offiziell per Allgemeinverfügung der Stadt München erlaubt. Die Welle ist allerdings nur für erfahrene Sportler geeignet.

Der Lebensgefährte der Verunglückten hatte laut Staatsanwaltschaft München I bereits vor dem Tod der Frau Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung erstattet. Die Behörde kläre, ob es Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten gebe, hatte eine Sprecherin dazu auf Anfrage erläutert. Die Ermittlungen richteten sich nicht gegen konkrete Personen.

Hinweis: Dieser Artikel wurde aktualisiert.

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