Umwelt/Luftverkehr: Bald Ende des Dauerblinkens an Windenergieanlagen

Seit Beginn dieses Jahres darf das rote Blinklicht an Windenergieanlagen nachts nur leuchten, wenn sich ein Flugzeug in der Nähe befindet. Wird das ausreichen für eine höhere Akzeptanz bei Anwohnern?

Bei der Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg sind bislang 815 Anträge für eine bedarfsgesteuerte Nachtbeleuchtung der Windenergieanlagen (WEA) gestellt worden. Einzelne Anträge können mehrere Anlagen und Betreiber betreffen, wie aus einer Antwort des Verkehrsministeriums in Potsdam auf eine Anfrage der BSW-Landtagsfraktion hervorgeht. In Brandenburg gibt es etwas mehr als 4.000 Windenergieanlagen. 

Seit 1. Januar dieses Jahres sind die WEA-Betreiber verpflichtet, die ständigen Blinklichter nachts durch eine Beleuchtung zu ersetzen, die sich nur einschaltet, wenn sich ein Flugzeug nähert. Damit soll die Akzeptanz bei Anwohnern erhöht werden, die das ständig blinkende Rotlicht als störend empfinden. 

Bis Ende Februar mehr als 600 Genehmigungen erteilt

Laut Ministerium wurden bis Ende Februar insgesamt 607 Genehmigungen für eine bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung erteilt. In 36 Verfahren seien Anträge abgelehnt worden, etwa weil sich die Anlagen im Geltungsbereich kontrollierter Lufträume befinden. 166 noch nicht abschließend bearbeitete Anträge sollen bis Ende des ersten Halbjahres 2025 abgeschlossen sein.  

Nicht alle WKA müssen mit einer modernen Beleuchtung ausgestattet werden. Nach Angaben des Bundesverbands Windenergie richtet sich die Kennzeichnungspflicht nach Standort und Höhe einer Anlage. Innerhalb von Städten und dicht besiedelten Gebieten gelte die Kennzeichnung ab einer Höhe von 150 Metern, außerhalb von 100 Metern. 

Moderne Beleuchtung auch für niedrige Windenergieanlagen 

Für tieffliegende Flugzeuge, etwa bei Polizei-, Arbeits-, Militär- oder Rettungsflügen könne die Beleuchtung bereits ab einer Anlagenhöhe von 20 Metern vorgeschrieben sein. In anderen Fällen richte sich die Notwendigkeit der Kennzeichnung nach der Sicherheit des Luftverkehrs. Laut Bundesverband Windenergie kann das störende Blinken durch die bedarfsgesteuerte Beleuchtung um bis zu 95 Prozent verringert werden.

Antwort auf Anfrage

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