Berufungsverfahren: Weihnachtsbaum vor Kita – Prozess gegen Gärtner geht weiter

Aus Rücksicht auf nichtchristliche Kinder verzichtet eine Hamburger Kita auf einen Weihnachtsbaum. Das veranlasst einen Gärtner zu einer Nacht- und Nebelaktion. Muss er dafür eine Geldstrafe zahlen?

Der Streit um einen heimlich aufgestellten Weihnachtsbaum vor einer Hamburger Kita geht weiter. Das Landgericht Hamburg befasst sich nun mit der Frage, ob das Aufstellen des Baums zum Nikolaustag 2023 eine gut gemeinte Überraschung war oder eine Aktion gegen den ausdrücklichen Willen der Einrichtung. „Es war einfach nur eine positive Aktion ohne Hintergedanken“, versicherte der wegen Hausfriedensbruchs angeklagte Gärtner. Seine Firma aus dem Kreis Pinneberg habe so etwas schon öfter gemacht, einmal auch Obdachlosen einen Weihnachtsbaum gebracht. 

Geldstrafe für Hausfriedensbruch in erster Instanz

Der 54-Jährige war im vergangenen November vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro verurteilt worden. Dagegen ging er in Berufung. Über die muss die Strafkammer am Landgericht entscheiden, will aber zunächst noch eine Zeugin an einem Fortsetzungstermin am 26. März hören. Die Mitarbeiterin der Baumschule, die für die Social-Media-Aktivitäten der Firma zuständig ist, soll zu der Motivation für die Weihnachtsbaumaktion befragt werden. 

Kita-Vorständin: Angeketteter Baum machte Angst

„Das ist kein nettes Geschenk, es hat viel Angst gemacht“, sagte eine Vorständin des privaten Kita-Trägers als Zeugin. Der Baum sei auf dem Gelände der Einrichtung angekettet worden, der Hausmeister habe ihn mit einem Bolzenschneider lösen müssen. Die 46-Jährige räumte ein, dass die Eltern der Kita-Kinder einen Baum haben wollten. 

Die Leitung der Einrichtung und die Kinder hätten sich aber dagegen entschieden. Gleichwohl habe es eine andere weihnachtliche Dekoration gegeben. Ein Versöhnungsangebot des Angeklagten, gegen eine Pflanzenspende die Strafanzeige zurückzunehmen, wollte die Vorständin der Kita-Stiftung nicht annehmen.

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