Die Reform der Grundsteuer sollte aufkommensneutral sein, versprach die Politik. Kritiker fürchteten, dass sich die Kommunen daran bereichern. Neueste Zahlen zeigen das Gegenteil.
Die Reform der Grundsteuer ist im Schnitt über alle deutschen Kommunen aufkommensneutral umgesetzt worden. Das zeigen Zahlen des Bundesfinanzministeriums, die dem Wirtschaftsmagazin Capital exklusiv vorliegen. Demnach kamen die Kommunen in allen Bundesländern von Januar bis Juni 2025 auf Grundsteuereinnahmen von knapp 7,7 Milliarden Euro. Das entspricht in etwa den Einnahmen von 2023, als im gesamten Jahr rund 15,5 Milliarden Euro zusammenkamen. Verglichen mit 2024 fallen die Grundsteuereinnahmen bisher sogar geringer aus: Damals nahmen die Kommunen knapp 16,1 Milliarden Euro ein.
Damit ist zumindest für 2025 das Versprechen der Politik umgesetzt, dass sich der Staat an der Reform nicht bereichert. Weil der Bewertungsstichtag für die Erhebung der Steuer immer der 1. Januar eines Jahres ist, ändern sich die vierteljährlich fälligen Steuerbeträge 2025 nicht mehr. Der damalige Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hatte seinerzeit gesagt, dass das Steueraufkommen nicht steigen werde. Durch die kommunalen Neuberechnungen kann es allerdings vorkommen, dass einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer mehr oder weniger Grundsteuer zahlen müssen. Viele Gemeinden hatten ihre Hebesätze im Zuge der Reform angepasst.
Grundsteuer-Einnahmen sogar geringer
Lobbyvereine wie der Bund der Steuerzahler hatten Eigentümerinnen und Eigentümer zum massenhaften Einspruch beim Finanzamt gegen Grundsteuerwertbescheide aufgerufen. Ihr Argument: Die Reform der verfassungswidrigen Grundsteuer sei selbst verfassungswidrig, auf Immobilieneigentümer kämen hohe Mehrbelastungen zu. Die Zahlen fürs erste Halbjahr 2025 zeigen eher das Gegenteil. Verbände haben deshalb diverse Musterklagen angestrengt.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte 2018, dass die Grundsteuer verfassungswidrig ist und reformiert werden muss. 36 Millionen Grundstücke wurden daraufhin neu bewertet. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Grundsteuer-Modelle zur Berechnung der Steuer. Die Mehrheit der Länder verfährt nach dem sogenannten Bundesmodell. Unter anderem Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hatten eigene Gesetze auf den Weg gebracht.