Tanzen ist tabu, Sport erlaubt – das Land will an diesem Samstag auch Raum für Erinnerung und Besinnung schaffen.
Allerheiligen am 1. November ist ein sogenannter stiller Feiertag – es gelten in Rheinland-Pfalz besondere Vorschriften.
Unterhaltungsveranstaltungen etwa sind nur dann erlaubt, wenn sie dem Charakter des Feiertags angepasst seien, teilte das Landesinnenministerium mit. Tanzveranstaltungen etwa sind bereits ab 4.00 Uhr morgens generell verboten. Sportveranstaltungen dagegen sind ab 11.00 Uhr grundsätzlich erlaubt. Ähnliche Regelungen finden sich auch in anderen Bundesländern.
Maßgeblich ist dem Ministerium zufolge nicht, ob eine Veranstaltung laut oder störend wirkt, sondern ob sie mit dem Sinngehalt des Tages vereinbar ist. Dabei richte sich der Blick weniger auf die Zuschauer als auf die Veranstaltung als solche.
Traditionell wird an Allerheiligen der Gestorbenen gedacht
„Bei Sportveranstaltungen steht der sportliche Wettkampf im Vordergrund, nicht die Unterhaltung. Sie widersprechen daher dem Charakter stiller Feiertage in der Regel weniger als reine Unterhaltungsveranstaltungen.“
Traditionell wird an Allerheiligen in besonderer Weise der Gestorbenen gedacht. Ziel ist es, diesem Tag einen würdigen Rahmen zu geben und Raum für Besinnung und Gedenken zu schaffen. Dabei seien verschiedene Grundrechte und unterschiedliche Interessen gegeneinander abzuwägen, hieß es.
 
		 
									 
									 
									