Wenn ein Elternteil stirbt, können Kinder eine Halbwaisenrente bekommen – auch über den 18. Geburtstag hinaus. Welche Bedingungen gelten und wie hoch die Rente ausfällt.
Der Tod der Mutter oder des Vaters ist für Kinder und Jugendliche ein schwerer Schicksalsschlag. Die Waisenrente kann den Hinterbliebenen zumindest bei der finanziellen Bewältigung der Situation helfen. Wenn ein Elternteil noch lebt, spricht man von einer Halbwaisenrente, wenn beide verstorben sind von der Vollwaisenrente. Rund 270.000 junge Menschen beziehen derzeit eine Waisenrente der Deutschen Rentenversicherung, die große Mehrheit davon eine Halbwaisenrente.
Wer bekommt eine Halbwaisenrente?
Wenn ein Elternteil stirbt, können hinterbliebene Kinder eine Halbwaisenrente bekommen. Dies gilt laut der Deutschen Rentenversicherung für
leibliche Kinder des Verstorbenenadoptierte Kinder des VerstorbenenStiefkinder und Pflegekinder, die mit ihm im gleichen Haushalt lebtenEnkel und Geschwister, die im gleichen Haushalt lebten oder von ihm überwiegend unterhalten wurden.
Jedes Kind bekommt eine eigene Waisenrente. Allerdings zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die Waisenrente nur, wenn der verstorbene Elternteil dort mindestens fünf Jahre versichert war. Neben Beitragszeiten werden hierbei auch Kindererziehungszeiten angerechnet. In Ausnahmefällen muss die Wartezeit von fünf Jahren nicht erfüllt sein, zum Beispiel wenn der Elternteil bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen ist.
Wie hoch ist die Halbwaisenrente?
Das hängt davon ab, welche Rentenansprüche der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes erlangt hatte. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt eine Halbwaisenrente in Höhe von 10 Prozent der Versichertenrente des Verstorbenen, egal ob der Anspruch nur auf dem Papier bestand oder er die Rente bereits bezogen hat. Die Vollwaisenrente beträgt 20 Prozent vom Betrag des Elternteils mit der höheren Rente. 2024 zahlte die Rentenversicherung für Halb- und Vollwaisenrenten im Schnitt 243 Euro monatlich aus.
Höher kann der Betrag ausfallen, wenn der Elternteil bei einem Arbeitsunfall verstorben ist, sodass die gesetzliche Unfallversicherung einspringt. Die Halbwaisenrente beträgt dann 20 Prozent des Jahresverdienstes des Verstorbenen, die Vollwaisenrente 30 Prozent. Waisenrenten aus der Unfallversicherung werden auf die der Rentenversicherung angerechnet – man bekommt also nicht beides in voller Höhe.
Für Beamtenkinder gilt noch einmal etwas anderes: Hier zahlt der zuständige Dienstherr eine Halbwaisenrente von 12 Prozent (bei Vollwaisen 20 Prozent) des bisher erreichten Ruhegehalts, wie die Altersversorgung bei Beamten heißt.
Eigenes Einkommen wird auf Waisenrenten übrigens nicht angerechnet. Ein Auszubildender bekäme die Rente also auf seinen Azubi-Lohn in voller Höhe obendrauf. Waisenrenten müssen aber grundsätzlich versteuert werden.
Wie lange wird die Halbwaisenrente gezahlt?
In der Regel werden Waisenrenten bis zum 18. Geburtstag gezahlt. Unter bestimmten Umständen kann man die Rente auch länger beziehen, maximal bis zum 27. Geburtstag. Nämlich dann, wenn die Waise
noch zur Schule gehteine Berufsausbildung machtsich im Studium befindeteinen Freiwilligendienst (FSJ, FÖJ, BFD) absolviertsich in einer Übergangsphase von höchstens vier Monaten zwischen zwei dieser Lebensabschnitte befindetoder wegen einer Behinderung nicht für den eigenen Unterhalt sorgen kann.
Waisenrenten werden auch dann weitergezahlt, wenn die Waise im Anspruchszeitraum adoptiert wird oder heiratet.
Wie wird Halbwaisenrente beantragt?
Für minderjährige Waisen stellt der gesetzliche Vertreter den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (beziehungsweise bei Unfallversicherung oder alternativ zuständigen Trägern). Im Fall von Halbwaisen ist das in der Regel der verbliebene Elternteil. Ab dem Alter von 15 Jahren kann die Waise den Antrag auch selbst stellen. Die Antragsformulare gibt es online auf der Homepage der Rentenversicherung. Vorzulegen ist auch die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils sowie die Geburtsurkunde der Waise.
Wer die Waisenrente nach dem 18. Geburtstag weiter beziehen will, muss einmal im Jahr nachweisen, dass er nach wie vor Anspruch hat (siehe oben). Das kann zum Beispiel durch Vorlage eines Ausbildungsvertrages oder einer Immatrikulationsbescheinigung geschehen. Wenn keine Nachweise vorgelegt werden, stellt die Rentenversicherung die Zahlung der Waisenrente ein.