Die Zahl der Vogelgrippe-Fälle steigt. Betroffene Geflügelhalter haben Anspruch auf Entschädigung. Doch decken die auch die Kosten?
Nach drei Jahren mit einem eher verhaltenen Infektionsgeschehen bei der Geflügelpest muss sich die Tierseuchenkasse Mecklenburg-Vorpommerns auf steigende Entschädigungszahlungen einstellen. Wie Geschäftsführerin Monika Walter sagte, wurden im Vorjahr etwa 1,2 Millionen Euro an Geflügelhalter im Land ausgezahlt. Im Jahr 2021 seien es mit 4 Millionen Euro deutlich mehr gewesen.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) schließt angesichts der weiter zunehmenden Vogelgrippe-Fälle in großen Geflügelbetrieben nicht aus, dass das Infektionsgeschehen ähnliche Ausmaße annimmt wie vor vier Jahren. Bei einem der bislang schwersten Seuchenzüge in Deutschland mussten im Winter 2020/21 nach Angaben der Fachpresse bundesweit mehr als zwei Millionen Tiere gekeult werden. Das FLI zählte 2021 Ausbrüche in insgesamt 286 Betrieben.
Regelmäßig neue Meldungen über Vogelgrippe-Ausbrüche
Für das laufende Jahr wurden der FLI-Sprecherin zufolge bundesweit Infektionsfälle in bislang 50 Nutzgeflügel-Haltungen registriert, 26 davon allein im Monat Oktober. Die Spanne der vorsorglich getöteten Tiere reichte von 5.000 bis 93.000. Regelmäßig gingen neue Meldungen ein. Und das halte vermutlich auch noch eine Weile an, da der Höhepunkt des Vogelzugs noch bevorstehe, sagte sie.
Erkrankte Wildvögel, die auf dem Weg in die Winterquartiere im Süden Rast machen, gelten als Überträger der Geflügelpest. Die Tierseuche endet für infizierte Tiere oft tödlich. In diesem Jahr seien Kraniche besonders stark betroffen, aber auch bei anderen Arten wie Wildgänsen und -enten sei das hochansteckende Virus vom Typ H5N1 bestätigt worden, hieß es.
Agrarministerium für höhere Entschädigungszahlungen
Die Tierseuchenkasse wird je zur Hälfte durch Zuschüsse des Landes und Beiträge der Tierhalter gefüllt. Wird nach einem Geflügelpest-Ausbruch die Tötung von Tieren angeordnet, erhalten die Besitzer eine Entschädigung, die nach Tierart gestaffelt ist und laut Gesetz den Höchstsatz von aktuell 50 Euro nicht überschreiten darf.
Im Handel erzielen Enten oder Puten oft deutlich höhere Preise. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat daher bei der EU beantragt, die Obergrenze von Entschädigungszahlungen für Tiere, die getötet werden müssen, von 50 auf bis zu 110 Euro hochzusetzen.
Die Einzelbestimmungen für Kompensationsleistungen sind je nach Bundesland unterschiedlich. Erstattet werden unter Umständen auch Ausgaben für zusätzliche Hygienemaßnahmen. Keine Entschädigung gibt es aber für Folgeschäden wie etwa Strafen für nicht erfüllte Lieferverträge.