Umstrittene AfD-Veranstaltung: Stadt kann AfD-Wahlkampf in Klosterkirche nicht verbieten

Die AfD, die der Verfassungsschutz in Brandenburg als rechtsextrem einstuft, plant in einer früheren Kirche eine Wahlkampfveranstaltung. Die Kirche lehnt das ab. Wie reagiert die Stadt?

Ein Termin der AfD im Oberbürgermeisterwahlkampf in Brandenburg an der Havel mit Parteichef Tino Chrupalla stößt auf Kritik: Er ist am Samstag in einer historischen Klosterkirche geplant. Bei Facebook rufen Gegner zum Protest unter dem Motto „Kein Frieden mit der AfD!“ auf. Der Polizei liegt nach eigenen Angaben eine entsprechende Anmeldung für eine Versammlung vor.

Die Stadt kann den Termin der AfD im St. Paulikloster nach eigenen Angaben nicht stoppen. „Bei den Veranstaltungsräumen im Paulikloster handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Einrichtung der Stadt“, erklärt Beigeordneter Thomas Barz. Die Frage der Zulassung unterliege der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle. „Ein Verwaltungsakt, der der AfD die Nutzung des Pauliklosters untersagen würde, hätte aber gegenwärtig keine Aussicht, einer verwaltungsgerichtlichen Prüfung standzuhalten.“

Der Evangelische Kirchenkreis Mittelmark Brandenburg lehnt die Nutzung der ehemaligen Kirche ab. „Wir finden es mit der Würde dieser ehemaligen Kirche – die weithin in ihrer Gestalt und ihrem Namen nach noch als Kirche wahrgenommen wird – nicht vereinbar, wenn dort rechtsextreme politische Positionen vertreten werden, welche die Würde von Menschen verletzen, die von unserer Verfassung geschützt sind“, teilte sie auf ihrer Internetseite mit. Die „Märkische Allgemeine“ berichtete darüber am Dienstag. Die Klosterkirche stammt vermutlich aus dem 14. Jahrhundert.

Die AfD weist die Kritik zurück. „Das Paulikloster ist seit Jahren kein sakraler Raum mehr, sondern ein öffentlich nutzbares Veranstaltungsgebäude“, sagte Landeschef René Springer. „Wer der AfD dort das Wort verwehren will, verfolgt nicht den Schutz des Ortes, sondern die Ausschaltung politischer Konkurrenz.“

Stadt sieht keine Handhabe für Verbot

Der Verfassungsschutz Brandenburg stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Dagegen geht die Partei juristisch vor. Der Beigeordnete der Stadt verwies allerdings darauf, dass es sich bei der Einstufung „um die Einschätzung einer Behörde“ handle, die nur Rechtsfolgen für die Behandlung der AfD seitens dieser Behörde habe.

„Da auch nicht erkennbar ist, dass in der Veranstaltung, für die der Saalangemietet wurde, konkrete rechtswidrige Handlungen erfolgen sollen (etwadas Zeigen verfassungswidriger Symbole), kann etwaigen Wünschen, dasMietverhältnis aufzuheben, nicht entsprochen werden“, erklärte Barz.

Am Sonntag, den 9. November, wird in der drittgrößten Brandenburger Stadt der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin gewählt. Zur Wahl stehen Axel Brösicke (AfD), Amtsinhaber Steffen Scheller (CDU), Daniel Keip (SPD), die Einzelbewerberinnen Birgit Patz und Julia Zureck sowie Steffen Tepper (Wählergruppe „Der Unabhängige!“).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert