Medizinische Notfälle: Telenotarzt bald flächendeckend erreichbar

Schnelle notfallmedizinische Hilfe über Bildschirme überall im Land: Das rheinland-pfälzische Rettungsdienstgesetz wird novelliert. Dabei geht es auch um die Notrufnummer 112.

Telenotärzte sollen noch in diesem Jahr landesweit überall in Rheinland-Pfalz erreichbar sein. Das ist der Kernpunkt der Novelle des Rettungsdienstgesetzes. Der Entwurf soll am Mittwoch im Landtag verabschiedet werden und das bestehende Gesetz von 2020 reformieren. 

Die Neufassung des Gesetzes sieht nach den europäischen Vorgaben auch eine barrierefreie Kommunikation über die Notrufnummer 112 vor – nicht nur Notrufe per Telefon, sondern auch per Textnachricht oder per Videoanruf sollen angenommen werden können. Für die Umsetzung dieser Bestimmungen sind aber noch gut zwei Jahre Zeit. Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick: 

Telenotarzt im Laufe des Jahres flächendeckend erreichbar 

Die Telenotarztzentralen sollen Notfallsanitäter überall in Rheinland-Pfalz direkt beim Patienten unterstützen können. „In kürzester Zeit erhalten die Notfallsanitäter auf diese Weise ärztliche Expertise aus der Telenotarztzentrale“, lobt der Präsident der Landesärztekammer, Günther Matheis. 

Zunächst gibt es zwei dieser Zentralen in den medizinischen Kliniken in Ludwigshafen und Trier, wo das Angebot schon seit einigen Jahren erprobt wird, wie ein Sprecher des Innenministeriums erläutert. Die Zentralen sollen permanent besetzt werden. 

„Der Telenotarzt ist besonders im ländlichen Raum wichtig, wo der Notarzt nicht immer gleichzeitig mit dem Rettungswagen vor Ort bei den Patienten sein kann“, sagt Matheis. Er sieht im Telenotarztkonzept nicht nur den Vorteil, in Zeiten des Ärztemangels die Ressourcen effizient einzusetzen, sondern auch die Chance, Rat von Experten aus spezialisierten Kliniken einholen zu können.

Der Telenotarzt könne an seinem Arbeitsplatz auf viele Ressourcen zurückgreifen und gegebenenfalls auch noch andere Fachärzte einbinden, beschreibt die Regionalbeauftragte der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte, Nicole Didion, die Vorteile.

Eine andere positive Auswirkung formulieren Fachleute so: Notärzte in den Regionen könnten sich dann auf echte Notfälle konzentrieren. 

Wie funktioniert das genau?

„Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind beim Telenotarzt-Einsatz der verlängerte Arm des Telenotarztes“, erläutert Didion. Tablets ermöglichen Echtzeit-Kommunikation zwischen den Sanitätern und dem Arzt. Zudem sollen Vital- und Gesundheitsdaten digital übertragen werden können.

„Jede Telenotarztzentrale kann prinzipiell von jedem Rettungsmittel in Rheinland-Pfalz angefordert werden, sobald die dortigen Einsatzkräfte in das System eingewiesen und geschult sind“, beschreibt Didion das Prinzip. 

Alle Rettungswagen im Bundesland seien bereits mit den erforderlichen Kommunikations- und Übertragungsgeräten ausgestattet. Die landeseinheitliche Strukturen für das flächendeckende Ausrollen des Telenotarztsystems seien geschaffen. Viele Rettungswagen-Besatzungen und Telenotärzte auch schon geschult oder ausgebildet worden. 

Der Patient profitiert

Der Telenotarzt ist ohne Anfahrt direkt verfügbar. So können bestimmte Maßnahmen wie eine erweiterte Schmerztherapie früher beginnen, wie Didion sagt. Bis der – in bestimmten Fällen weiterhin notwendige – Präsenznotarzt eintrifft, kann sein Telekollege auch schon mal überbrückend helfen und beraten. 

Was sind die Nachteile?

Den Notarzt vor Ort könnten Telenotärzte aber nicht ersetzen, gibt Didion zu bedenken. Daher seien weiter auch Notärzte in Präsenz gefragt. 

Denn Teledoktoren könnten nicht direkt eingreifen, ihnen fehlten auch eigene Sinneseindrücke wie Tasten oder der Geruch des Patienten. Und das Sichtfeld über das Tablet sei eingeschränkt. Daher seien Erfahrung und Schulungen für Telenotärzte und die Notfallsanitäter ganz wichtig, betonen Fachleute. 

Eine Begrenzung des Systems könne auch eine schlechte Internetqualität sein. 

Was sagt die Opposition?

Die CDU wird dem Gesetz zustimmen, wie Fraktionssprecher Andreas Küffner ankündigte. „Die Wichtigkeit eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Rettungssystems, das im Fall der Fälle schnell vor Ort sein kann, hat für uns höchste Priorität“, sagt der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Christoph Gensch. „Er darf allerdings nicht der Einstieg in den Ausstieg aus der Notarztversorgung in der Fläche sein“, schildert er seine Bedenken. 

Und was ändert sich beim Notruf 112?

Die sieben integrierten Leitstellen im Land müssten so ausgestattet werden, dass sie auch Notrufe über die 112 in anderer Form als per Telefon entgegennehmen können – etwa per Textnachricht oder per Videoanruf. Dieser sogenannte barrierefreie Notruf soll es etwa hörgeschädigten Menschen ermöglichen, im Notfall leichter Rettungsdienste zu alarmieren. 

Dies muss laut Europarecht spätestens am 28. Juni 2027 möglich sein. Der Ministeriumssprecher erläuterte, dafür brauche es noch einige technische Voraussetzungen. 

Die Kosten für die Umsetzung des Gesetzes

Die Kosten könnten noch nicht beziffert werden, heißt es im Entwurf. Die Schätzungen schwanken erheblich und reichen von einer Million Investitionskosten und 200.000 Betriebskosten pro Jahr bis zu 4,2 Millionen Euro Investitionskosten und 840.000 Euro Betriebskosten jährlich. 

Die Einführung des Telenotarztes in das Rettungsdienstgesetz dagegen verursache keine zusätzlichen Kosten.

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