Rabatte freischalten und sparen: Millionen nutzen die „Lidl Plus“-App. Verbraucherschützer klagten, weil die Nutzung ihrer Meinung nach nicht kostenlos ist. Die Klage wurde abgewiesen. Und nun?
Verbraucherschützer sind mit einer Klage vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart gegen den Discounter Lidl wegen dessen App für Verbraucherinnen und Verbraucher gescheitert. Der Verbraucherrechtssenat wies die Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen (vzbv) als unbegründet ab. Er ließ aber wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision zum Bundesgerichtshof zu.
Die Verbraucherschützer hatten im April eine Unterlassungsklage eingereicht. Laut Mitteilung des Oberlandesgerichts begründeten sie diese damit, dass die Nutzung der App – anders als in den Teilnahmebedingungen angegeben – nicht kostenlos sei. Zwar müssten die Verbraucher kein Geld zahlen, jedoch bezahlten sie mit ihren Daten. Lidl dürfe deshalb nicht behaupten, dass die Nutzung der App kostenlos sei. Zudem müsse Lidl einen Gesamtpreis angeben.
Nach Ansicht des Verbraucherrechtssenats sei es jedoch nicht zu beanstanden, dass Lidl bei der Anmeldung keinen Gesamtpreis angibt. Das deutsche Gesetz und zugrundeliegende europäische Normen verstünden einen Preis als einen zu zahlenden Geldbetrag und nicht als irgendeine sonstige Gegenleistung, hieß es laut Mitteilung des OLG. Es sei auch nicht irreführend, dass Lidl die Nutzung der App in den Teilnahmebedingungen als kostenlos bezeichnet.
Nach früheren Angaben des Discounters nutzen mehr als 100 Millionen Kunden weltweit die „Lidl Plus“-App, um von Rabatten, Coupons und Aktionen zu profitieren.