Bußgeld und Co.: Knöllchen als Souvenir aus dem Urlaub? Das können Sie tun

Falsch geparkt, angeschickert am Lenkrad, Maut vergessen: Nicht selten landet nach dem Urlaub eine böse Bußgeld-Überraschung im Postfach. Was tun? Jedenfalls nicht ignorieren.

Es ist nicht so, dass Valencia ortsunkundige Autofahrer in eine Bezahlfalle locken würde – Schilder am Straßenrand weisen durchaus darauf hin, dass Teile der Innen- und der Altstadt für sie gesperrt sind und Verstöße teuer werden können. Auffällig aber sind sie auch nicht, weshalb sich noch genug Touristen in der City verirren. Hotelbetreiber im Zentrum jedenfalls fragen beim Einchecken seufzend nach den Kennzeichen, um unaufmerksame Gäste aus der Verkehrssünderkartei löschen zu lassen.

60 Euro kostet die untersagte Einfahrt in die verkehrsberuhigten Straßen der „Ciutat Vella Nord“ – und den Verstoß zu leugnen ist zwecklos, Kameras registrieren jedes Fahrzeug. Wessen Kennzeichen über keine „Valencia APR“ verfügt, wie die Genehmigung heißt, oder sie von Anwohnern wie Hotels erhält, muss bezahlen. 

Ab 70 Euro Bußgeld wird in Deutschland vollstreckt

Die Höhe der Strafe liegt allerdings unter der magischen Grenze, ab der sich deutsche Strafverfolger in Bewegung setzen. Erst wenn 70 Euro und mehr (Gebühren inklusive) fällig werden, beginnt die Justiz, die Strafe zu vollstrecken. Grundlage ist das Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Konkret bedeutet das: Wer bei seinem Valencia-Trip in die verkehrsberuhigte Zone abbiegt, hat Glück gehabt und könnte sich vor der Zahlung drücken.

Das gilt auch für andere Länder: „Die Niederländer zum Beispiel verschicken bei Verstößen zwei Briefe, danach aber hört man in der Regel nie wieder was von ihnen“, sagt Phil Sokowicz vom Verkehrsrechtsdienstleister „Helpcheck“. Ein Freifahrtschein aber sei das nicht. „Wer mit dem auffällig gewordenen Fahrzeug oder Kennzeichen zurückkehrt, kann durchaus Ärger bekommen.“ Außerdem können sich nicht gezahlte Bußgelder mit Zinsen und Mahngebühren zu schmerzhaften Strafen addieren

Anders dagegen Verstöße in Österreich: So regelt ein Abkommen, dass nicht bezahlte Bußgelder ab 25 Euro auch in Deutschland eingetrieben werden können. Verjährungsfrist: drei Jahre.

Knöllchen an der Windschutzscheibe sind passé

Gewöhnungsbedürftig ist die Praxis in den Niederlanden, parkende Autos mithilfe von „Scan-Fahrzeugen“ zu prüfen. Wer wenige Minuten vor einer Ausfahrt hält, bekommt im Zweifel nicht einmal mit, dass der Verstoß aufgefallen ist, denn Tickets an der Windschutzscheibe gibt es dort schon lange nicht mehr. Stattdessen wird das Kennzeichen elektronisch erfasst und der Besitzer wenige Tage oder Wochen später per Mail oder Post informiert. Diese Art der Überwachung per „Scan-Auto“ wird in Deutschland derzeit in Baden-Württemberg getestet.

Laut des „Europäischen Verbraucherzentrums“ (EVZ) wundern sich viele Deutsche vor allem über die Höhe des Bußgelds, das bei vergleichsweise kleinen Vergehen im Ausland fällig wird. „Verkehrsverstöße im Ausland werden häufig strenger geahndet als in Deutschland“, heißt es beim EVZ – allerdings seien einige Gebühren fragwürdig

So kommt bei Mietwagen-Verleihern oft eine zweite Rechnung hinzu: „Neben dem Bußgeldbescheid berechnen viele Autovermieter eine Bearbeitungsgebühr – etwa für die Weitergabe der Fahrerdaten an Behörden oder Inkassobüros. Aus Sicht des EVZ sind solche Zusatzgebühren in vielen Fällen rechtlich nicht zulässig.“ Tipp der Verbraucherschützer: „Über ein sogenanntes Chargeback-Verfahren können Betroffene bei ihrer Bank versuchen, den Betrag zurückbuchen zu lassen.“

47 Euro für zu langes Parkhausverlassen

Ein immer wiederkehrendes Ärgernis sind hohe und undurchsichtige Gebühren von privaten Parkplatzbetreibern. Gerade Österreich- und Dänemark-Urlauber beschweren sich laut EVZ darüber besonders häufig. Versteckte Gebührentafeln und Bezahlautomaten sorgen aber auch in Deutschland immer häufiger für Ärger. 

Die Verbraucherzentralen bemängeln unklare Regeln, hohe Vertragsstrafen und schwer nachvollziehbare Inkassoschreiben. In Hannover habe eine Autofahrerin in einem Parkhaus etwa 47 Euro zahlen müssen, obwohl sie innerhalb der kostenlosen Parkzeit geblieben sei. Grund: Zwischen Abfahrt und Passieren der Ausfahrtsschranke war die Frist abgelaufen – und sofort der Höchstsatz berechnet worden.

Der Rat der Verbraucherschützer verkehrt die Bequemlichkeit zentralen Parkens und digitaler Technik leider ins Gegenteil: So lohne es sich, Fotos von den Schildern und der Parksituation zu machen, außerdem sollten digitale Park- und Zahlbelege eine Weile aufbewahrt werden.

Neben Problemen beim Parken und unerlaubten Befahren von Umwelt- und/oder verkehrsberuhigten Zonen gehören Schwierigkeiten mit Mautgebühren zu den häufigsten Ärgernissen bei Auslandsfahrten. Der Mautboxenanbietermaut1.de weist etwa darauf hin, dass offene Schranken an Mautstationen wie in Italien, Spanien oder Ungarn kein grünes Licht für kostenlose Benutzung bedeuten. 

Mautprellen lohnt sich nicht

„Dafür gibt es viele Gründe: Streik, technischer Defekt, zu hohes Verkehrsaufkommen„, so Firmenchef Julian Schmelzer. Die Mautgebühr fällt dennoch an. Für Italien gilt dabei: Wer nicht sofort zahlt oder spätestens 15 Tage später, muss mit Post eines Inkassobüros rechnen. „Die Höhe der Mautstrafe kostet in der Regel zwischen zehn und 130 Euro und kann noch bis zu zehn Jahre im Nachhinein eingefordert werden.

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