Wegen Zweifeln an der Verfassungstreue darf der AfD-Politiker nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen antreten. Eine Beschwerde hat keinen Erfolg – eine Entscheidung steht aber noch aus.
Die Verfassungsbeschwerde des AfD-Politikers Joachim Paul wegen seines Ausschlusses von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ist erfolglos geblieben. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerde nicht zur Entscheidung an und erklärte sie für unzulässig. Das geht aus dem Beschluss vom Dienstag hervor.
Wegen Zweifeln an der Verfassungstreue hatte der Wahlausschuss der Stadt die Kandidatur des Landtagsabgeordneten nicht zugelassen. Das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) lehnten Anträge von Paul gegen die Entscheidung ab.
Paul war auch mit zwei Verfassungsbeschwerden gegen den Ausschluss vorgegangen. Er wollte damit seine Zulassung zur Wahl noch bewirken. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar. Die Entscheidung zur Beschwerde am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz steht noch aus.
Paul in Washington
Der Ausschluss Pauls erreichte mittlerweile sogar das Weiße Haus. Erst kürzlich war Paul in Washington, wo er die stellvertretende AfD-Fraktionschefin Beatrix von Storch bei einem Treffen mit Vertretern der Regierung von Präsident Donald Trump begleitete.
Im Interview mit einem Reporter vom Medienportal „Nius“ vor dem Weißen Haus sagte von Storch zur Frage, wie es zu diesen Gesprächen kam, die Amerikaner seien besorgt über den Zustand der Demokratie in Deutschland. Paul sagte, sie seien stark aufmerksam auf seinen Fall geworden und haben sich informieren wollen.