Das NRW-Finanzministerium hatte vorsorglich in der Corona-Pandemie Kredite aufgenommen, die Gelder aber nicht im vollen Umfang benötigt. In Münster gibt es dazu nun ein Urteil, das knapp ausfällt.
Mit den umstrittenen Kreditaufnahmen zum Ende der Corona-Pandemie 2022 hat das NRW-Finanzministerium nicht gegen das Budgetrecht des Landtags verstoßen. Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster entschieden.
Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) habe sich mit seinen Entscheidungen, mehrere Kredite über 4,5 Milliarden Euro an den Finanzmärkten zu besorgen, im Rahmen bewegt, auch wenn am Ende weniger Mittel benötigt wurden, hieß es vom Gericht. Eine Missachtung der Zweckbestimmung der Gelder, die eigentlich für den Corona-Rettungsschirm des Landes gedacht waren, habe der Verfassungsgerichtshof nicht feststellen können, sagte Präsidentin Barbara Dauner-Lieb in ihrer Urteilsbegründung.
Geklagt gegen die Landesregierung und das Finanzministerium hatten die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP. Sie hatten Verstöße gegen die Grundsätze der Haushaltsführung gesehen und bemängelt, dass die bewilligten Gelder für den Schuldendienst zweckentfremdet wurden. Auch für diesen Vorwurf sahen die Verfassungsrichter keinen Hinweis. Der Landtag habe erkennbar das volle Budgetrecht behalten.
Der Verfassungsgerichtshof wies die Klage gegen die Landesregierung als unzulässig zurück. Nur das Finanzministerium sei zuständig gewesen. Hier wiesen die Verfassungsrichter die Klage als unbegründet zurück. Allerdings fiel die Entscheidung mit vier zu drei Stimmen knapp aus, wie Dauner-Lieb erklärte.