Rechtspfleger übernehmen in der Justiz immer mehr Aufgaben. Nun sollen sie in Thüringen auch erkennbarer sein.
Rechtspfleger sollen künftig in Thüringen wie Richter eine Amtsrobe tragen können. Die Robe soll ihre herausgehobene Stellung und Neutralität betonen, beispielsweise bei Zwangsversteigerungen, sagte Justizministerin Beate Meißner (CDU) bei der Vorlage einer gesetzlichen Regelung dazu im Landtag in Erfurt. Abgeordnete verwiesen darauf, dass Rechtspfleger in den vergangenen immer mehr Aufgaben in der Justiz übernommen hätten.
Die Debatte über die Amtsrobe führte im Landtag zu Kontoversen, nachdem der AfD-Abgeordnete Sascha Schlösser von einer „Kleiderpuppen-Politik“ der Ministerin sprach. Die Robe sei nicht das größte Problem der Thüringer Justiz, sagte er.
Meißner kündigte zudem an, dass Gerichtsvollzieher in Thüringen über mobile Alarmgeräte künftig Tonaufnahmen bei Konflikten an eine Leitstelle weitergeben können. Die Leitstelle könne in Konfliktfällen quasi mithören. Die Linke-Abgeordnete Ulrike Grosse-Röthig meldete gegen die Datenübermittlung rechtliche Bedenken an. Die neuen gesetzlichen Regelungen für die Justiz sollen weiter im zuständigen Landtagsausschuss beraten werden.
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