Prozess um Tod einer Reiterin: Berufung gegen Bewährungsstrafe nach Tod einer Reiterin

Nach dem tödlichen Reitunfall auf Rügen wurde ein Traktorfahrer als Verursacher zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt. Nun ist das Landgericht Stralsund am Zug.

Der tragische Unfalltod einer 14-jährigen Reiterin auf Rügen, die vom Pferd gefallen und von einer Agrarmaschine überrollt worden war, wird nun auch das Landgericht in Stralsund beschäftigen. Nach Angaben des Amtsgerichts haben beide Verteidiger des mutmaßlichen Unfallverursachers Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Somit wird der Fall nun vor dem nächsthöheren Gericht verhandelt. Ein Termin steht noch nicht fest.

Das Amtsgericht Stralsund hatte bei der Verhandlung in der Außenstelle Bergen einen zu Prozessauftakt 26-jährigen Traktorfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Zudem wurde eine Geldstrafe von 1.000 Euro verhängt, zu zahlen an eine gemeinnützige Einrichtung. Während die Verteidiger das Urteil anfochten, gab es von der Staatsanwaltschaft laut Gericht keinen Einspruch. 

Laut Anklage soll der Mann im August vergangenen Jahres ohne ausreichenden Sicherheitsabstand mit einem Traktor an einer Reitergruppe vorbeigefahren sein. Den Ermittlungen zufolge hatte das Pferd der 14-Jährigen gescheut, die daraufhin zu Boden stürzte. Der Traktorfahrer habe nicht mehr ausweichen können und mit dem angehängten Landwirtschaftsgerät das Mädchen überrollt. Die junge Reiterin starb an der Unfallstelle.

Der Angeklagte hatte nach Angaben eines Gerichtssprechers während des Prozesses ausgesagt, er habe mit ausreichendem Sicherheitsabstand überholt. Es sei nicht vorhersehbar gewesen, dass das Mädchen vom Pferd stürze.

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