Geflügelbesitzer im Saarland müssen jetzt handeln: Ab 30. Oktober gilt eine Stallpflicht. Was das für Züchter und Hobbyhalter bedeutet.
Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe verhängt das Saarland vom 30. Oktober an als erstes Bundesland eine Stallpflicht für Geflügel. Diese Allgemeinverfügung habe das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zum Schutz der saarländischen Zucht- und Hausgeflügelbestände und weiterer gehaltener Vögel erlassen, teilte das saarländische Umweltministerium mit.
Veranstaltungen mit Geflügel untersagt
Nach einem ersten bestätigten Fall des H5N1-Virus bei einem Wildvogel im Saarland reagiert das Landesamt nun mit strikten Schutzmaßnahmen. Um die Verbreitung der Geflügelgrippe weiter zu verhindern, werden alle Veranstaltungen mit Geflügel vom 30. Oktober an untersagt. Die Einhaltung dieser Maßnahmen werde durch das Umweltministerium und das Landesamt kontrolliert.
Strenge Kontrollen und Bußgelder
Bei Verstößen gegen die Stallpflicht können nach Angaben des Ministeriums Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.
Das Risiko der Ansteckung durch den Menschen gelte als äußerst gering und werde bislang nur in seltenen Fällen bei Menschen beschrieben, die sehr engen Kontakt zu infiziertem Nutzgeflügel hätten, hieß es. „Laut Robert Koch-Institut gab es in Deutschland noch keinen Fall.“