Langwieriges Verfahren: Klage um möglichen Impfschaden – OLG entscheidet im Dezember

Eine Frau aus Oberfranken erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer. Sie macht den Hersteller Astrazeneca verantwortlich und fordert Schmerzensgeld. Die OLG-Entscheidung steht noch aus.

Im Prozess um die Klage einer Frau aus Oberfranken gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca wird das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg seine Entscheidung im Dezember bekanntgeben. Die Verkündung solle am 8. Dezember stattfinden, teilte ein OLG-Sprecher mit. Zuvor hatte der Senat mehrere Stunden lang einen Sachverständigen angehört.

Die mittlerweile 35 Jahre alte Frau aus Hof fordert von dem Pharmakonzern vor dem OLG Bamberg mindestens 250.000 Euro Schmerzensgeld, 17.200 Euro für einen Verdienstausfall und bis zu 600.000 Euro für künftige Beeinträchtigungen.

Sie hatte sich im März 2021 mit dem Covid-19-Vakzin „Vaxzevria“ von Astrazeneca impfen lassen und danach eine Darmvenenthrombose erlitten. Sie fiel in ein Koma und verlor letztlich einen Teil ihres Darms. Der Anwalt der Frau sieht dies als Impfschaden und eine mögliche Nebenwirkung des Impfstoffs.

Das Landgericht Hof hatte die Klage der Frau im Januar 2023 in erster Instanz abgewiesen, da es weder einen Produktfehler noch einen Informationsfehler im Zusammenhang mit dem Impfstoff feststellen konnte. Dagegen legte die Frau Berufung ein. Seit Juli 2023 läuft das Berufungsverfahren am OLG in Bamberg.

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