Hätte bei der Ahrtalflut von Behördenseite mehr getan werden können? Unter die Ermittlungen gegen den früheren Landrat des Kreises Ahrweiler ist nun ein Schlussstrich gezogen.
Mehr als vier Jahre nach der verheerenden Ahrtalflut gibt es einen Schlussstrich unter die Ermittlungen gegen den Ex-Landrat des Kreises Ahrweiler. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz wies Beschwerden zur Einstellung der Ermittlungen gegen Jürgen Pföhler (CDU) im Zusammenhang mit der Ahrflut zurück, wie die Behörde in Koblenz mitteilte. Damit muss die Staatsanwaltschaft nicht mehr tätig werden.
Mit Blick auf die Rolle Pföhlers teilte die Generalstaatsanwaltschaft mit, dass er damals zumindest telefonisch erreichbar gewesen sei und einzelne Maßnahmen mit ihm wohl abgesprochen gewesen seien. Es hätten sich auch keine Hinweise darauf ergeben, dass der damalige Landrat Erkenntnisse gehabt habe, um bessere Maßnahmen treffen zu können.
Generalstaatsanwaltschaft: Ermittlungen vollständig geführt
Die Generalstaatsanwaltschaft sei zu dem Schluss gekommen, dass die Ermittlungen der Koblenzer Staatsanwaltschaft vollständig geführt worden seien und die Bewertung der Ermittlungsergebnisse der Sach- und Rechtslage entsprochen habe. Daher seien die Beschwerden unbegründet.
136 Tote bei Ahrtalflut
Bei der Flutkatastrophe im Juli 2021 starben in Rheinland-Pfalz 136 Menschen, 135 davon im Ahrtal und ein Mensch im Raum Trier. Ein Mensch aus der Ahr-Region gilt weiter als vermisst. Außerdem gab es in den Monaten und Jahren nach der Katastrophe nach Angaben des Opferbeauftragten der Landesregierung sieben Suizide, die im konkreten Zusammenhang mit der Flut stehen.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte bis zur Einstellung rund zweieinhalb Jahre gegen Pföhler und einen Mitarbeiter des Krisenstabes unter anderem wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen. Die Staatsanwaltschaft kam unter anderem zu dem Schluss, dass das extreme Ausmaß der Naturkatastrophe für die Verantwortlichen des Landkreises Ahrweiler nicht konkret vorhersehbar gewesen sei.
Gegen die Einstellung der Ermittlungen legten sechs Hinterbliebene Beschwerde ein. Dadurch beschäftigte der Fall die Justiz weiter, bis nun die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerden mit Verfügungen vom 16. Oktober zurückwies.