Der Verfassungsschutz hat die AfD bundesweit als rechtsextremistisch eingestuft. Die Partei geht dagegen vor. Brandenburgs Regierungschef Woidke sagt, wann Folgen für AfD-Staatsdiener geprüft werden.
Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke will erst nach einer gerichtlichen Bestätigung der Einstufung der AfD als rechtsextrem mögliche Folgen für AfD-Mitglieder im Staatsdienst prüfen. „Solange die AfD nicht verboten ist, halte ich es grundsätzlich für rechtlich schwierig, Parteimitglieder zu benachteiligen“, sagte er dem „Handelsblatt“. Das Grundgesetz garantiere den Grundsatz der Gleichbehandlung auch für Parteimitglieder. Anders sei es, wenn die Einstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vor Gericht Bestand habe.
„Dann müssen wir – auch in Brandenburg – prüfen, welche Konsequenzen das für den öffentlichen Dienst hat“, sagte Woidke. Es gehe zum Beispiel um die Frage, „ob Menschen, die etwa als Wortführer dieser Partei auftreten, in bestimmten Bereichen des öffentlichen Dienstes tragbar sind, etwa als Beamte mit besonderer Treuepflicht gegenüber dem Staat“.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte im Mai mitgeteilt, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen zu wollen. Dies legte die Behörde wegen einer Klage der AfD dagegen zunächst auf Eis. Der Verfassungsschutz Brandenburg stufte die AfD im Land als gesichert rechtsextrem ein.