Aserbaidschan-Affäre: Korruptionsprozess gegen Ex-CDU-Abgeordneten verzögert sich

Um Entscheidungen im Europarat zu beeinflussen, soll Aserbaidschan Abgeordnete bestochen haben. Jetzt sollte ein weiterer Prozess starten, gegen einen Ex-CDU-Abgeordneten. Doch es kommt anders.

Ein neuer Prozess rund um den Kauf von Abgeordneten-Stimmen durch Aserbaidschan verzögert sich. Eigentlich sollte sich der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land seit Montagmorgen wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit vor dem Oberlandesgericht München verantworten. Nach längerer Beratung entschied sich das Gericht allerdings notgedrungen, die Verhandlung auszusetzen – neu losgehen soll es nun erst am 20. Oktober.

Denn Fischer erschien zwar, wenn auch mit gut halbstündiger Verspätung. Nicht aber seine Ehefrau, die er als Wahlverteidigerin benannt hat. Diese habe auf Nachfrage angegeben, die Ladung nicht erhalten zu haben, sagte der Vorsitzende Richter – was bei Beobachtern im Saal für Kopfschütteln sorgte. Das Gericht sah sich deshalb aber genötigt, den Prozessbeginn zu verschieben – obwohl zwei Pflichtverteidiger anwesend waren. Formal musste das Gericht aber festhalten, es habe nicht festgestellt werden können, dass die Wahlverteidigerin zu dem Termin geladen worden sei.

Fischer, der bei seinem verspäteten Eintreffen im Gerichtssaal sogar noch die anwesenden Fotografen und Kameraleute begrüßt hatte, gab sich nach Begrüßung durch das Gericht maximal wortkarg und reagierte auch auf Nachfragen erst nach Aufforderung. Er hätte es auch in der Hand gehabt, auf die Anwesenheit seiner Ehefrau zu verzichten, tat dies aber nicht.

Fischer wird Bestechlichkeit vorgeworfen

Die Vorwürfe gegen Fischer – die er freilich zurückweist – wiegen schwer: Aserbaidschan soll sich jahrelang – und das erfolgreich – bemüht haben, Entscheidungen in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) mit Hilfe von Geldzahlungen zu seinen Gunsten zu beeinflussen. Fischer – von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv – soll im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben. Dafür soll er laut Generalstaatsanwaltschaft über die Jahre hinweg einige zehntausend Euro in bar erhalten haben.

In einem ersten Prozess zur sogenannten Aserbaidschan-Affäre hatte das Gericht den Ex-CSU-Bundestagsabgeordneten Eduard Lintner zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Fischer war auch schon in dem ersten Verfahren angeklagt gewesen. Das Gericht hatte den Prozess gegen ihn nach einer Erkrankung Fischers und einer längeren Unterbrechung allerdings dann abgetrennt – nun läuft der neue Prozess. Das Gericht hat dafür mehr als Termine bis Ende Januar 2026 festgesetzt.

Fischers Verteidigung wies Vorwürfe zurück

Ein Verteidiger Fischers hatte die Vorwürfe im Namen seines Mandanten in einem Statement direkt nach der Anklageverlesung im ersten Prozess als haltlos zurückgewiesen. Er sprach von pauschalen und „im Ergebnis nicht haltbaren Vorwürfen“, man setze auf eine „uneingeschränkte Entlastung“ durch den Prozess. Es habe keine Unrechtsvereinbarungen von Fischer mit irgendwelchen Vertretern Aserbaidschans, es habe keinerlei Aufträge, Weisungen und Vereinbarungen gegeben. Es habe nicht einmal ein auffälliges pro-aserbaidschanisches Abstimmungsverhalten Fischers in der PACE gegeben. Bis zu einem möglichen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

Bei seinem Urteil gegen Lintner war das Gericht der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft gefolgt, dass sich der Ex-CSU-Abgeordnete der Bestechung von Mandatsträgern schuldig gemacht hat. Die Verteidigung hatte vergeblich auf Freispruch plädiert. Lintner will das Urteil aber nicht akzeptieren: Er hat dagegen Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.

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